Betreff
46. Flächennutzungsplanänderung-Ortsteil Hesepe - Feststellungsbeschluss - Bezugsvorlagen WP 16-21/0946 und WP 21-26/0274
Vorlage
WP 21-26/0438
Aktenzeichen
61-20-46
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Die Nachfrage nach Bauflächen innerhalb des Stadtgebietes Bramsche ist nach wie vor uneingeschränkt gegeben. Die im Jahr 2020 ausgewiesenen Bauflächen im Bereich Alfhausener Str. / Hauptstraße sind inzwischen vermarktet. Die Bebauung ist bis auf zwei Grundstück abgeschlossen.

 

Der Bereich der 46. Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Hesepe ist im rechtkräftigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Zukünftig soll dieser Bereich überwiegend als Wohnbaufläche dargestellt werden. Für die Wasserwirtschaft wird im östlichen Bereich des Geltungsbereiches eine Fläche für die Regenrückhaltung vorgesehen. Für die Ausweisung von weiteren Wohnbaugrundstücken ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, da Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.

 

Durch die vorgesehene bauliche Entwicklung findet eine Abrundung vorhandener Wohnflächen statt. Die Flächen befinden sich nördlich der „Sögelner Straße“ und schließen unmittelbar an die vorhandene westliche Wohnbebauung im Bereich der Straße „Im Karpendiek“ an. Die Ausweisung dieses Wohngebietes bildet zugleich eine Abrundung zur Siedlung „Am Purenkamp“ im Süden.

 

Mit der Beschluss-Vorlage Nr. WP 11-16/0946 hat der Stadtentwicklungsausschuss am 24.02.2021 die Aufstellung zur 46. Flächennutzungsplanänderung – Ortsrat Hesepe gemäß § 3, Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 29.09.2022 durch Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“, auf der Internetseite der Stadt Bramsche und durch Aushang am Rathaus der Stadt Bramsche bekannt gemacht.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3, Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 07.10.2022 bis einschl. 07.11.2022 durchgeführt. Am 12.10.2022 fand außerdem eine Informations- und Erörterungsversammlung im Rathaus der Stadt Bramsche statt.

 

Mit Email vom 07.10.2022 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum 07.11.2022 zu dem Planentwurf und der Begründung, insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, zu äußern.

 

Mit der Beschluss-Vorlage Nr. WP 21-26/0274 hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 20.06.2023 die öffentliche Auslegung der 46. Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Hesepe einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3, Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Nach Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“, auf der Internetseite der Stadt Bramsche und durch Aushang im Rathaus am 05.07.2023 und E-Mail vom 05.07.2023 und 06.07.2023 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens zum 18.08.2023 zum Planentwurf und der Begründung und Umweltbericht zu äußern.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3, Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 12.07.2023 bis einschl. 18.08.2023 durchgeführt.

Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, die 46. Flächennutzungsplanänderung-Ortsteil Hesepe in der vorliegenden Fassung, einschließlich der Begründung und des Umweltberichts, zu beschließen.


Beschlussvorschlag:

1.       Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Feststellungsbeschlusses.

2.       Das gemeindliche Aufstellungsverfahren zur 46. Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Hesepe mit Begründung und Umweltbericht wird hiermit durch den Feststellungsbeschluss abgeschlossen.