Betreff
45. Flächennutzungsplanänderug - Ortsteil Epe - Feststellungsbeschluss- Bezugsvorlagen WP 16-21/0944 und WP 21-26/0296
Vorlage
WP 21-26/0436
Aktenzeichen
61-20-46
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Mit der 45. Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Epe schafft die Stadt Bramsche die planungsrechtliche Voraussetzung in diesem Bereich ein neues Feuerwehrhaus zu errichten. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan wird derzeitig diese Fläche noch als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Zukünftig soll dieser Bereich als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung “Feuerwehr“ dargestellt werden.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind zukünftige Bauflächen aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Es handelt sich um eine Fläche in der Größe von ca. 4.901 qm.

 

Parallel zur Flächennutzungsplanänderung wurde der Bebauungsplan 169 „Feuerwehr Epe - Sögeln aufgestellt.

 

Mit der Beschluss-Vorlage Nr. WP 11-16/0944 hat der Stadtentwicklungsausschuss am 24.02.2021 die Aufstellung zur 45. Flächennutzungsplanänderung – Ortsrat Epe gemäß § 3, Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 29.09.2022 durch Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“, auf der Internetseite der Stadt Bramsche und durch Aushang am Rathaus der Stadt Bramsche bekannt gemacht.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3, Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 07.10.2022 bis einschl. 07.11.2022 durchgeführt. Am 12.10.2022 fand außerdem eine Informations- und Erörterungsversammlung im Rathaus der Stadt Bramsche statt.

 

Mit Email vom 07.10.2022 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum 07.11.2022 zu dem Planentwurf und der Begründung, insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, zu äußern.

 

Mit der Beschluss-Vorlage Nr. WP 21-26/0296 hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 20.06.2023 die öffentliche Auslegung der 45. Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Epe einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3, Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Nach Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“, auf der Internetseite der Stadt Bramsche und durch Aushang im Rathaus am 05.07.2023 und E-Mail vom 05.07.2023 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens zum 18.08.2023 zum Planentwurf und der Begründung und Umweltbericht zu äußern.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3, Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 12.07.2023 bis einschließl. 18.08.2023 durchgeführt.

Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, die 45. Flächennutzungsplanänderung-Ortsteil Epe in der vorliegenden Fassung, einschließlich der Begründung und des Umweltberichts, zu beschließen.


Beschlussvorschlag:

 

1.       Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Feststellungsbeschlusses.

2.       Das gemeindliche Aufstellungsverfahren zur 45. Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Epe mit Begründung und Umweltbericht wird hiermit durch den Feststellungsbeschluss abgeschlossen.