Sachverhalt / Begründung:
Die Stadt Bramsche hat nach § 128 NKomVG für
jedes Haushaltsjahr einen konsolidierten Gesamtabschluss aufzustellen. Der
konsolidierte Gesamtabschluss besteht aus einer konsolidierten
Gesamtergebnisrechnung, einer konsolidierten Gesamtbilanz und einem Konsolidierungsbericht. Dem Konsolidierungsbericht sind die
konsolidierte Anlagenübersicht, die konsolidierte Forderungsübersicht und die
konsolidierte Verschuldungsübersicht sowie eine konsolidierte
Rückstellungsübersicht beizufügen. Damit bildet der konsolidierte
Gesamtabschluss den Konzern Stadt Bramsche als rechtliche und wirtschaftliche
Einheit unter Eliminierung (Konsolidierung) sämtlicher konzerninterner
Vermögens-, Schulden und Ergebnisverflechtungen ab.
Der Gesamtabschluss der Stadt Bramsche
beinhaltet die Kernverwaltung (Mutter) und die Stadtwerke Bramsche GmbH
(Tochter). Er stellt in der Gesamtergebnisrechnung und in der Gesamtbilanz alle
Vorgänge so dar, als ob es sich um ein Unternehmen handeln würde.
Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG ist der konsolidierte
Gesamtabschluss nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Rat zu
beschließen. Ein Gesamtabschluss ist erstmals für das Jahr 2021 aufzustellen;
(s.a. Vorlage WP 21-26/0031 „Aufstellung
der Gesamtabschlüsse der Stadt Bramsche ab 2021 - Änderung des NKomVG zum
13.10.2021“).
Die Vollständigkeit und Richtigkeit des
konsolidierten Gesamtabschlusses 2022 wurde am 09.11.2023 vom Bürgermeister
festgestellt.
Eine ausführliche Begründung ist dem als
Anlage beigefügten konsolidierten Gesamtabschluss mit Konsolidierungsbericht
2022 zu entnehmen.
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bramsche hat den konsolidierten Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 156 NKomVG geprüft und unter Ziffer 5 des Schlussberichtes über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses 2022 den Folgendes vermerkt:
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
der Beurteilung des RPA aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Gesamtabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und
Finanzlage der Stadt und ihrer verselbstständigten Aufgabenbereiche. Der
Konsolidierungsbericht steht in Einklang mit dem Gesamtabschluss, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Gesamtlage der Stadt und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Eine ausführliche Erläuterung zur Prüfung
ist dem als Anlage beigefügten Schlussbericht über die Prüfung des
konsolidierten Gesamtabschlusses der Stadt Bramsche 2022 zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Bramsche beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG den konsolidierten
Gesamtabschluss 2022.
Der
Rat bestätigt den geprüften konsolidierten Gesamtabschluss 2022 mit einer
konsolidierten Gesamtbilanzsumme von 221.397.175,54 € und einem konsolidierten
Gesamtergebnis von 5.936.359,13
€.