Betreff
Beschluss über die Feststellung des konsolidierten Gesamtabschlusses 31.12.2022 (Gesamtabschluss 2022)
Vorlage
WP 21-26/0431
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Die Stadt Bramsche hat nach § 128 NKomVG für jedes Haushaltsjahr einen konsolidierten Gesamtabschluss aufzustellen. Der konsolidierte Gesamtabschluss besteht aus einer konsolidierten Gesamtergebnisrechnung, einer konsolidierten Gesamtbilanz und einem Konsolidierungsbericht.  Dem Konsolidierungsbericht sind die konsolidierte Anlagenübersicht, die konsolidierte Forderungsübersicht und die konsolidierte Verschuldungsübersicht sowie eine konsolidierte Rückstellungsübersicht beizufügen. Damit bildet der konsolidierte Gesamtabschluss den Konzern Stadt Bramsche als rechtliche und wirtschaftliche Einheit unter Eliminierung (Konsolidierung) sämtlicher konzerninterner Vermögens-, Schulden und Ergebnisverflechtungen ab.

 

Der Gesamtabschluss der Stadt Bramsche beinhaltet die Kernverwaltung (Mutter) und die Stadtwerke Bramsche GmbH (Tochter). Er stellt in der Gesamtergebnisrechnung und in der Gesamtbilanz alle Vorgänge so dar, als ob es sich um ein Unternehmen handeln würde.

 

Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG ist der konsolidierte Gesamtabschluss nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Rat zu beschließen. Ein Gesamtabschluss ist erstmals für das Jahr 2021 aufzustellen; (s.a. Vorlage WP 21-26/0031 „Aufstellung der Gesamtabschlüsse der Stadt Bramsche ab 2021 - Änderung des NKomVG zum 13.10.2021“).

 

Die Vollständigkeit und Richtigkeit des konsolidierten Gesamtabschlusses 2022 wurde am 09.11.2023 vom Bürgermeister festgestellt.

 

Eine ausführliche Begründung ist dem als Anlage beigefügten konsolidierten Gesamtabschluss mit Konsolidierungsbericht 2022 zu entnehmen.

 

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bramsche hat den konsolidierten Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 156 NKomVG geprüft und unter Ziffer 5 des Schlussberichtes über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses 2022 den Folgendes vermerkt:

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach der Beurteilung des RPA aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt und ihrer verselbstständigten Aufgabenbereiche. Der Konsolidierungsbericht steht in Einklang mit dem Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Gesamtlage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Eine ausführliche Erläuterung zur Prüfung ist dem als Anlage beigefügten Schlussbericht über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses der Stadt Bramsche 2022 zu entnehmen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG den konsolidierten Gesamtabschluss 2022.

Der Rat bestätigt den geprüften konsolidierten Gesamtabschluss 2022 mit einer konsolidierten Gesamtbilanzsumme von 221.397.175,54 € und einem konsolidierten Gesamtergebnis von               5.936.359,13 €.