Sachverhalt / Begründung:
Gemäß § 71 Abs. 7 in Verbindung mit Abs. 9 Satz 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitglieds in der Vertretung endet oder wenn es auf die Mitgliedschaft im Ausschuss verzichtet. Die SPD-Fraktion hat die im vorstehenden Beschlussvorschlag aufgeführte Nachfolgebesetzung für Frau Anke Wittemann angezeigt.
Nach
§ 71 Abs. 5 NKomVG hat der Rat die Änderung der Besetzung des Ausschusses durch
Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat stellt folgende Änderung der Besetzung des Ausschusses für Feuerwehr und
Ordnung gem. § 71 Abs. 5 NKomVG fest:
An die Stelle von Frau Anke Wittemann tritt als Mitglied des Ausschusses für Feuerwehr und Ordnung Herr Hendrik Westerhaus.