Sachverhalt / Begründung:
Gemäß
§ 71 Abs. 9 Satz 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte
Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitglieds in
der Vertretung endet oder wenn es auf die Mitgliedschaft im Ausschuss
verzichtet. Die SPD-Fraktion hat die im vorstehenden Beschlussvorschlag
aufgeführte Nachfolgebesetzung für Herrn Ralf Seeleib angezeigt.
Nach
§ 71 Abs. 5 NKomVG hat der Rat die Änderung der Besetzung des Ausschusses durch
Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt die Änderung der Besetzung des Ausschusses für Soziales, Sport und Kultur gem. § 71 Abs. 5 NKomVG fest:
An die Stelle von Herrn Seeleib tritt als Mitglied des Ausschusses Soziales, Sport und Kultur Herr Jürgen Knölker.