Sachverhalt / Begründung:
Die Vorschriften des Betriebsausschusses ergeben sich aus § 13 Abs. 2 der GO. Danach bildet der Rat nach § 73 NKomVG in Verbindung mit § 140 NKomVG und §§ 3 und 4 Eig-Betr.VO einen Betriebsausschuss. Die Sitzverteilung ergibt sich aus § 4 der vom Rat erlassenen Betriebssatzung für den Abwasserbeseitigungsbetrieb der Stadt Bramsche. Der Ausschuss setzt sich zusammen aus acht Mitgliedern des Rates, dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin der Stadt Bramsche kraft Amtes und zwei Vertretern der Beschäftigten, die in entsprechender Anwendung des § 110 Nds. Personalvertretungsgesetz gewählt wurden.
Gemäß
§ 71 Abs. 9 Satz 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte
Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitglieds in
der Vertretung endet oder wenn es auf die Mitgliedschaft im Ausschuss
verzichtet. FDP-Fraktion hat die im vorstehenden Beschlussvorschlag aufgeführte
Nachfolgebesetzung für Herrn Jürgen Kiesekamp angezeigt.
Nach § 71 Abs. 5 NKomVG hat der Rat die Änderung der Besetzung des Ausschusses durch Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat stellt folgende Änderung der Besetzung des Betriebsausschusses gem. § 71
Abs. 5 NKomVG fest:
An die Stelle von Herrn Jürgen Kiesekamp tritt als Mitglied Herr Hendrik Westerhaus.