Sachverhalt / Begründung:
Die
Vorschriften des Betriebsausschusses ergeben sich aus § 13 Abs. 2 der GO.
Danach bildet der Rat nach § 73 NKomVG in Verbindung mit § 140 NKomVG und §§ 3
und 4 Eig-Betr.VO einen Betriebsausschuss. Die Sitzverteilung ergibt sich aus § 4 der vom Rat
erlassenen Betriebssatzung für den Abwasserbeseitigungsbetrieb der Stadt
Bramsche. Der Ausschuss setzt sich zusammen aus acht Mitgliedern des Rates, dem
Bürgermeister/der Bürgermeisterin der Stadt Bramsche kraft Amtes und zwei
Vertretern der Beschäftigten, die in entsprechender Anwendung des § 110 Nds.
Personalvertretungsgesetz gewählt wurden.
Gem. § 75 Abs. 1 Satz 5
NKomVG ist ein zweiter Stellvertreter bestimmt worden.
Gemäß
§ 71 Abs. 9 Satz 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte
Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitglieds in
der Vertretung endet oder wenn es auf die Mitgliedschaft im Ausschuss
verzichtet. Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat die im vorstehenden
Beschlussvorschlag aufgeführte Nachfolgebesetzung für Frau Angelika Ballmann
angezeigt.
Nach § 71 Abs. 5 NKomVG hat der Rat die Änderung der Besetzung des Ausschusses durch Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat stellt folgende Änderung der Besetzung des Betriebsausschusses gem. § 71
Abs. 5 NKomVG fest:
An die Stelle von Frau Angelika Ballmann tritt als 2. Vertreter im Betriebsausschuss Herr Jens Kerntopf.