Betreff
Änderung der Besetzung des Betriebsausschusses
Vorlage
WP 21-26/0412
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die Vorschriften des Betriebsausschusses ergeben sich aus § 13 Abs. 2 der GO. Danach bildet der Rat nach § 73 NKomVG in Verbindung mit § 140 NKomVG und §§ 3 und 4 Eig-Betr.VO einen Betriebsausschuss. Die Sitzverteilung ergibt sich aus § 4 der vom Rat erlassenen Betriebssatzung für den Abwasserbeseitigungsbetrieb der Stadt Bramsche. Der Ausschuss setzt sich zusammen aus acht Mitgliedern des Rates, dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin der Stadt Bramsche kraft Amtes und zwei Vertretern der Beschäftigten, die in entsprechender Anwendung des § 110 Nds. Personalvertretungsgesetz gewählt wurden.

 

Gem. § 75 Abs. 1 Satz 5 NKomVG ist ein zweiter Stellvertreter bestimmt worden.

 

Gemäß § 71 Abs. 9 Satz 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitglieds in der Vertretung endet oder wenn es auf die Mitgliedschaft im Ausschuss verzichtet. Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat die im vorstehenden Beschlussvorschlag aufgeführte Nachfolgebesetzung für Frau Angelika Ballmann angezeigt.

 

Nach § 71 Abs. 5 NKomVG hat der Rat die Änderung der Besetzung des Ausschusses durch Beschluss festzustellen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stellt folgende Änderung der Besetzung des Betriebsausschusses gem. § 71 Abs. 5 NKomVG fest:

 

An die Stelle von Frau Angelika Ballmann tritt als 2. Vertreter im Betriebsausschuss Herr Jens Kerntopf.