Betreff
Lärmaktionsplanung der Stadt Bramsche (4. Runde)
Vorlage
WP 21-26/0399
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Mit der Richtlinie '2002/49/EG3' des Europäischen Parlaments (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms erarbeitet. Als Ziel ist dort die Verhinderung, Minderung und Lärmvorbeugung des Umgebungslärms festgeschrieben. Die wesentlichen Aufgaben nach der Umgebungslärmrichtlinie sind die Ermittlung der Belastungen durch strategische Lärmkarten und die Verminderung und Vermeidung von Lärm durch Lärmaktionspläne.

Unter Umgebungslärm sind unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien zu verstehen, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Dazu gehört der Lärm, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht. Ziel des Europäischen und nationalen Rechts ist die Erfassung und Darstellung größerer Lärmquellen in Lärmkarten sowie die Erstellung von Lärmaktionsplänen, deren Aussagen und Umsetzung zu einer Verminderung des Lärms beitragen sollen.

Die EG-Umgebungslärmrichtlinie ist durch Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und durch die Verordnung über die Lärmkartierung in deutsches Recht umgesetzt worden. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht eine turnusmäßige Überprüfung der Lärmsituation und der bereits getroffenen Maßnahmen vor. Die letzte Überprüfung (3. Stufe) stammt aus dem Jahr 2018. Seit 2021 gelten die endgültigen Fassungen, die erstmals in 'Runde 4' angewendet werden und als gemeinsame Berechnungsmethode für alle EU-Staaten als CNOSSOS-DE zusammengefasst wurden.

Auf Grundlage der Lärmkartierung ist die Stadt Bramsche gesetzlich verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Hiermit wurde das Planungsbüro 'RP Schalltechnik' beauftragt.

Nach Kenntnisnahme und entsprechender Beschlussfassung wird die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung informiert und beteiligt. Auf der Internetseite der Stadt Bramsche. werden die Unterlagen veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger haben dann die Möglichkeit, Anregungen und Hinweise zur Lärmaktionsplanung bei der Stadtverwaltung vorzubringen


Beschlussvorschlag:

 

Die vorgestellten Ergebnisse der Lärmkartierung werden zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt die Lärmaktionsplanung fortzuschreiben und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung zu informieren und zu beteiligen.