Sachverhalt / Begründung:
Mit der Richtlinie '2002/49/EG3'
des Europäischen Parlaments (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische
Gemeinschaft ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung des
Umgebungslärms erarbeitet. Als Ziel ist dort die Verhinderung, Minderung und
Lärmvorbeugung des Umgebungslärms festgeschrieben. Die wesentlichen Aufgaben
nach der Umgebungslärmrichtlinie sind die Ermittlung der Belastungen durch
strategische Lärmkarten und die Verminderung und Vermeidung von Lärm durch Lärmaktionspläne.
Unter Umgebungslärm sind
unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien zu verstehen, die
durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Dazu gehört der Lärm, der von
Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen
für industrielle Tätigkeiten ausgeht. Ziel des Europäischen und nationalen
Rechts ist die Erfassung und Darstellung größerer Lärmquellen in Lärmkarten
sowie die Erstellung von Lärmaktionsplänen, deren Aussagen und Umsetzung zu
einer Verminderung des Lärms beitragen sollen.
Die EG-Umgebungslärmrichtlinie ist
durch Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und durch die Verordnung
über die Lärmkartierung in deutsches Recht umgesetzt worden. Die
EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht eine turnusmäßige Überprüfung der
Lärmsituation und der bereits getroffenen Maßnahmen vor. Die letzte Überprüfung
(3. Stufe) stammt aus dem Jahr 2018. Seit 2021 gelten die endgültigen Fassungen, die erstmals in 'Runde
4' angewendet werden und als gemeinsame Berechnungsmethode für alle EU-Staaten
als CNOSSOS-DE zusammengefasst wurden.
Auf Grundlage der Lärmkartierung
ist die Stadt Bramsche gesetzlich verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu
erstellen. Hiermit wurde das Planungsbüro 'RP Schalltechnik' beauftragt.
Nach Kenntnisnahme und
entsprechender Beschlussfassung wird die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der
Lärmkartierung informiert und beteiligt. Auf der Internetseite der Stadt
Bramsche. werden die Unterlagen veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger haben dann
die Möglichkeit, Anregungen und Hinweise zur Lärmaktionsplanung bei der
Stadtverwaltung vorzubringen
Beschlussvorschlag:
Die vorgestellten Ergebnisse der Lärmkartierung werden zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt die Lärmaktionsplanung fortzuschreiben und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung zu informieren und zu beteiligen.