Betreff
Änderung der Richtlinien über Auszeichnungen für Leistungen auf dem Gebiete des Sportes - Verleihung der Bramscher Rose -
Vorlage
WP 21-26/0389
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt / Begründung:

 

Die Stadt Bramsche ehrt jährlich erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler aus Bramscher Sportvereinen und Personen, die den Sport in Bramsche in besonderem Maße durch ehrenamtliche Verdienste gefördert haben. Die Ehrung der Sportlerinnen und Sportler erfolgt dabei immer für besondere sportliche Leistungen, welche im vergangenen Kalenderjahr erzielt wurden. Um die sportlichen Erfolge möglichst zeitnah würdigen zu können, wünscht der Sportverband Bramsche die Sportlerehrung jährlich im Februar terminieren zu können.

Die bisherige Regelung sieht vor, dass der Verwaltungsausschuss nach vorheriger Beratung im Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur über die Verleihung der Bramscher Rose entscheidet. Da der erste Sitzungstermin des Ausschusses für Soziales, Sport und Kultur in der Regel im Februar/März stattfindet, ist die Ehrung im Februar derzeit zeitlich nicht umsetzbar.

Nach Abschnitt II. 2) der Richtlinie entscheidet eine Jury über die Nominierungen der vorgeschlagenen Sportlerinnen und Sportler. Dieses von der Stadt Bramsche autorisierte Gremium wurde mit der Neufassung der Richtlinien im Jahr 2016 gegründet und besteht aus fünf Mitgliedern, u.a. der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden/dem stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Sport und Kultur. Somit ist eine politische Beteiligung bereits gegeben und eine Entscheidung des Verwaltungsausschusses sowie eine Sitzung des Ausschusses für Soziales, Sport und Kultur nur zu diesem Tagesordnungspunkt entbehrlich. Da die öffentliche Bekanntgabe der zu ehrenden Personen und Mannschaften erst in einer öffentlichen Veranstaltung erfolgt, wird der Verwaltungsausschuss vorab durch eine - ratsöffentliche - Vorlage informiert.

Auf Grund dessen schlägt die Verwaltung vor, Abschnitt V entsprechend zu ändern.

Die Richtlinie wurde in diesem Zuge redaktionell überarbeitet. Inhaltliche Änderungen sind damit nicht verbunden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Richtlinie soll wie folgt geändert werden:

V.

1)      Der Verwaltungsausschuss wird vorab über die Verleihung der Bramscher Rose informiert.