Betreff
Bebauungsplan Nr. 204 "Sanierungsgebiet Bahnhofsumfeld – Südlich Zur Stiege" mit örtlichen Bauvorschriften
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
WP 21-26/0378
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Im Rahmen einer städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme beabsichtigt die Stadt Bramsche das Bahnhofsumfeld und die nordwestlich der Bahn gelegenen Flächen um das Düstergatt sowie die östlich der Gerhart-Hauptmann-Straße gelegenen Flächen neu zu strukturieren und das außergewöhnliche Entwicklungspotential für die Schaffung eines neues Wohnquartieres zu nutzen. Das ursprünglich ca. 25 ha große Plangebiet westlich und östlich der Bahn wurde 2016 für die städtebauliche Förderung als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt (vgl. WP 11-16/987).

 

Nach Durchführung eines städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs im Jahr 2018 wurde auf der Grundlage des Siegerentwurfes ein Masterplan entwickelt, der vom Rat der Stadt Bramsche in der Sitzung am 01.07.2021 (vgl. WP 16-21/1010, WP 16-21/1010-1) als Leitfaden und Grundlage für die Neuordnung des Bahnhofsumfeldes beschlossen wurde. Als Vorstufe zur Bauleitplanung zeigt der Masterplan auf, wie die geplanten Wohngebiete sowie die Bestandsquartiere zukünftig entwickelt und umgestaltet werden können. Der Masterplan stellt eine Rahmenplanung dar und ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen als Leitlinie zu berücksichtigen.

 

Für eine mögliche Erweiterung des Sanierungsgebiets haben zwischen 2020 und 2021 vorbereitende Untersuchungen (VU) gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) stattgefunden (vgl. WP 16-21/0898, WP 16-21/1009). Auf dieser Grundlage wurde ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellt. Im Frühjahr 2022 ist die Erweiterung des Sanierungsgebietes in Kraft getreten (vgl. WP 21-26/0079). Das ca. 6 ha große Erweiterungsgebiet besteht insgesamt aus drei Teilbereichen und umfasst im Wesentlichen die östlich der Bahn gelegenen derzeit ungenutzten bzw. untergenutzten Flächen zw. Nordtangente, Lindenstr. und Moltkestr. Da im Masterplan das Erweiterungsgebiet noch keine Abbildung fand, wurde für den nordöstlichen Teil des Sanierungsgebiets durch die Planungsbüros Droste Droste & Urban, Architekten BDA und Planungsgruppe Stadtlandschaft im Rahmen eines partizipativen Planungsprozesses ein städtebauliches Gesamtkonzept entwickelt und im Juni 2023 analog zum Masterplan beschlossen (vgl. WP 21-26/0325). Es berücksichtigt die Belange der Eigentümer, Investoren und Nutzer sowie der Stadt Bramsche vollumfänglich.

 

Der Bebauungsplan Nr. 204 „Sanierungsgebiet Bahnhofsumfeld – Südlich Zur Stiege“ stellt die Umsetzung eines Teilbereichs des Masterplans in Planungsrecht dar. Auf dem in der Anlage beigefügten Geltungsbereich ist ersichtlich, dass dieser hauptsächlich durch den neuen Kreisverkehrsplatz (B-Plan 201 „Stadtsanierung Bahnhofsumfeld – Kreisverkehrsplatz“) von Norden nach Süden erschlossen wird. Der Kreisverkehrsplatz übernimmt in der Folge die Haupterschließung des westlichen Sanierungsgebiets. Vor diesem Hintergrund kann der Masterplan auf dieser Fläche umgesetzt, den Sanierungszielen Rechnung getragen und dem Mangel an erschlossenen Wohnbauflächen in Bramsche entgegengewirkt werden.

 

Parallel zu den Planungsarbeiten am Bebauungsplan Nr. 204 „Sanierungsgebiet Bahnhofsumfeld – Südlich Zur Stiege“ ist eine Bodenneuordnung erforderlich. Diese wird mithilfe eines Umlegungsverfahren verwirklicht, welches im Zuge der Aufstellung des B-Plan 204 durch Anordnung förmlich eingeleitet wird (vgl. WP 21-26/0387). Die Arbeiten am Umlegungsverfahren und die Aufstellung des B-Planes bedingen einander und werden daher parallel durchgeführt. Dadurch ist mit einem deutlich längeren Aufstellungsverfahren des B-Planes 204 zu rechnen.

 

Der Geltungsbereich stellt einen räumlichen Teilbereich des Sanierungsgebietes dar. Dieser soll nahezu ausschließlich mit einer maßstäblichen, verdichteten Wohnbebauung, bezogen auf die Inhalte des Masterplans, entwickelt werden. In einem Teil des Geltungsbereichs des B-Plan 204 „Sanierungsgebiet Bahnhofsumfeld – Südlich Zur Stiege“ überdeckt dieser einen Teil des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 33 „Zur Stiege“ aus dem Jahr 1976. In diesem Bereich wird der B-Plan Nr. 33 „Zur Stiege“ mit Satzungsbeschluss aufgehoben.

 

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt. Dabei ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich zu unterrichten.

 

Ferner sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine Umweltprüfung mit Eingriffsregelung und spezieller Artenschutzprüfung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet, sowie Maßnahmen zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft formuliert. Erste Kartierungen dahingehend wurden bereits im Rahmen der Aufstellung des Masterplans vorgenommen. Der genaue Umfang der faunistischen Kartierungen sowie die Abgrenzung des Untersuchungsraumes selbiger sind mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) abzustimmen.

 

Aufgrund der besonderen Lage des Plangebiets zwischen der Bahnlinie und der Bundesstraße B68 ist die Anfertigung von Immissionsschutzgutachten erforderlich. Diese umfassen insbesondere eine Schalltechnische Beurteilung und ggf. ein Erschütterungsgutachten.

 

Da der aktuell gültige Flächennutzungsplan (FNP) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 204 „Sanierungsgebiet Bahnhofsumfeld – Südlich Zur Stiege“ vorwiegend Gewerbe- und Mischflächen ausweist, ist parallel zur Aufstellung des B-Plans auch die Aufstellung der 51. Änderung des FNP in den Ortsteilen Hesepe und Bramsche erforderlich. Da der FNP derzeitig neu aufgestellt wird, kann diese Änderung obsolet werden, sollte der neue FNP vor dem Bebauungsplan Nr. 204 „Sanierungsgebiet Bahnhofsumfeld – Südlich Zur Stiege“ in Kraft treten.

 

Aufgrund der Tatsache, dass der B-Plan Nr. 204 „Sanierungsgebiet Bahnhofsumfeld – Südlich Zur Stiege“ die Ortsteile Hesepe und Bramsche berührt, werden jeweils beide Ortsräte parallel am Verfahren beteiligt.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 204 "Sanierungsgebiet Bahnhofsumfeld – Südlich Zur Stiege" wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

  1. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.

 

  1. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

  1. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 204 "Sanierungsgebiet Bahnhofsumfeld – Südlich Zur Stiege" wird der Bebauungsplans Nr. 33 „Zur Stiege“ für die Flurstücke 4/44, 4/45, 4/47, 4/48, 4/49 und 8/7 Flur 6 der Gemarkung Hesepe und die Flurstücke 83/102 (teilw.), Flur 1 und 200/17 (teilw.) Flur 5 Gemarkung Bramsche aufgehoben.

 

  1. Der genaue Geltungsbereich in den Gemarkungen Bramsche und Hesepe ist in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnet.