Beschluss über die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) und Festlegung des Untersuchungsgebietes
Sachverhalt / Begründung:
Die Stadt Bramsche lässt aktuell ein
Integriertes Energetisches Quartierskonzept (IEQK) für ein Quartier westlich
der Innenstadt, rund um den Bahnhof mit seinen Bahntrassen („Bahnhofsumfeld“)
gemäß Förderprogramm 432 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erstellen
(vgl. WP 21-26/0332). Ziel des Konzeptes ist es Empfehlungen zur Entwicklung
eines klimaneutralen Baubestands inkl. klimaresilienter Frei- und Grünflächen,
sowohl für die Bestandsbereiche als auch für die Neuplanungsbereiche zu
erarbeiten (s. Anlage, Bürgerinformation).
Ein Großteil des Gebietes wurde 2016 in
das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau-West“ aufgenommen. Das
zugrundeliegende Sanierungsgebiet wurde 2022 aufgrund städtebaulicher
Missstände auf angrenzenden Flächen erweitert. Im südwestlichen Bereich des
IEQK-Quartiers „Bahnhofsumfeld“ liegt keine Sanierungssatzung zugrunde. Die
Bestandsaufnahme im Rahmen der Konzepterstellung zeigt, dass in energetischer
und städtebaulicher Hinsicht auch in diesem Bereich Sanierungs- und Modernisierungsbedarf
besteht.
So sind insbesondere
städtebauliche Defizite im Bereich der energetischen Gebäudesanierung sowie
Modernisierungsbedarf in der Bausubstanz zu erkennen. Im Baubestand lässt sich
aufgrund des Baualters und der äußeren Merkmale auf einen Sanierungsstau
bezüglich der Gebäudehülle schließen. Es kann davon ausgegangen werden, dass
auch die Anlagentechnik zur Wärmeversorgung der Wohngebäude im Quartier
veraltet ist und nicht den aktuellen technischen und Energieeffizienz-Standards
entspricht. Anlagen zur Erstellung erneuerbarer Energien sind im
Bestandsquartier derzeit kaum vorhanden.
In diesem Zusammenhang soll untersucht
werden, ob die bisher festgestellten Sanierungsbedarfe die förmliche Festlegung
des Untersuchungsgebietes „Zwischen Lortzingstraße und Grünegräser Weg“ als
Sanierungsgebiet gemäß § 142 BauGB begründen, in dem private Sanierungs- und
Modernisierungsaufwendungen insbesondere steuerlich begünstigt werden können.
Gemäß § 136 bzw. §§ 140 und 141 BauGB sind
von der Stadt in Vorbereitung einer Sanierungsmaßnahme Vorbereitende
Untersuchungen durchzuführen, sofern keine geeigneten Beurteilungsunterlagen
vorliegen. Vorbereitende Untersuchungen gelten als Beurteilungsgrundlage in
Form eines Gutachtens über die Notwendigkeit und Durchführbarkeit einer
städtebaulichen Sanierung, über die sozialen, strukturellen und städtebaulichen
Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele für
die Quartiersentwicklung. Somit stellen Vorbereitende Untersuchungen für das Gebiet
„Zwischen Lortzingstraße und Grünegräser Weg“ eine verfahrensrechtliche
Grundvoraussetzung für die Festlegung eines Sanierungsgebiets und für den Erlass einer
Sanierungssatzung dar.
Mit dem Beschluss der Stadt über die
Festlegung eines Untersuchungsgebietes wird das förmliche Verfahren
eingeleitet. Mit der Bestimmung des Untersuchungsgebietes besteht für die Stadt
die Verpflichtung, die Sanierungsbetroffenen gemäß § 137 BauGB an der
Vorbereitung der Sanierung zu beteiligen. Entsprechendes gilt gemäß § 139 BauGB
für die Beteiligung und Mitwirkung der Träger öffentlicher Belange. Mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses besteht für die Eigentümer, Mieter,
Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes
oder Gebäudeteiles Berechtigten sowie ihren Beauftragten gemäß § 141 Absatz 4
Satz 1 BauGB die Auskunftspflicht gemäß § 138 BauGB.
Die für die derzeitige Erstellung des Integriertes
Energetisches Quartierskonzept (IEQK) erforderlichen Untersuchungen und die
Berichtslegung decken sich weitestgehend mit denen, die für Vorbereitende
Untersuchungen für das Gebiet „Zwischen Lortzingstraße und Grünegräser Weg“ zu
leisten sind. Deshalb bietet sich hier die Gelegenheit, dessen Ergebnisse
synergetisch auch als Grundlage für die Vorbereitenden Untersuchungen zu
nutzen.
Das Untersuchungsgebiet für die
Vorbereitenden Untersuchungen umfasst den in der Anlage dargestellten Bereich in
einer Größe von rd. 9,6 ha (s. Anlage – Lageplan). Es erstreckt sich in Nord-Süd-
Ausrichtung von der Lortzingstr. über die Luisenstr. und Marienstr. bis zum
Grünegräser Weg. Im Westen wird das Gebiet durch die B 68 und im Osten durch
die Bebauung an der Gerhart-Hauptmann-Str. begrenzt.
Mit der Einleitung der Vorbereitungen
Untersuchungen besteht die Verpflichtung, die Sanierungsbetroffenen an der
Vorbereitung der Sanierung zu beteiligen. Hierfür wird eine Bürgerversammlung vorgesehen,
um die betroffenen Bürger umfassend zu informieren und einzubinden. Entsprechendes
gilt für die Beteiligung und Mitwirkung der Träger öffentlicher Belange.
Beschlussvorschlag:
Für das
Untersuchungsgebiet „Zwischen
Lortzingstraße und Grünegräser Weg“ wird gemäß § 141 BauGB die Durchführung von Vorbereitenden
Untersuchungen beschlossen.
Der
Geltungsbereich des Untersuchungsgebietes „Zwischen Lortzingstraße und Grünegräser Weg“ ist in dem anliegenden Lageplan
dargestellt. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses.