Betreff
Ernennung des stellvertretenden Stadtbrandmeisters
Vorlage
WP 21-26/0373
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Mit Ablauf des 20. Dezember 2023 endet die Amtszeit des derzeitigen stellvertretenden Stadtbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Herrn Wilfried Menke, durch Zeitablauf.

 

In der Versammlung der Ortsbrandmeister und stellvertretenden Ortsbrandmeister am 11. September 2023 wurde Herr Wilfried Menke für eine weitere Amtszeit als stellvertretender Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche gemäß § 20 Abs. 5 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.

 

Die nach § 20 Abs. 3 des NBrandSchG erforderlichen Voraussetzungen werden von Herrn Menke erfüllt. Zu diesen Voraussetzungen gehören die persönliche und fachliche Eignung, praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst und die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Ausbildungslehrgängen an einer zentralen Ausbildungseinrichtung eines Landes.

 

Herr Menke wurde bereits seit dem 13. August 2010 kommissarisch mit der Wahrnehmung der Funktion des stellvertretenden Stadtbrandmeisters betraut und ab dem 21. Dezember 2011, nach dem die Voraussetzungen für die Ernennung zum stellvertretenden Stadtbrandmeister vorlagen, zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Seitens des Kreisbrandmeisters Cornelis van de Water und des Stadtbrandmeisters Jörg Ludwigs bestehen gegen die Ernennung von Herrn Menke zum stellvertretenden Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche keine Bedenken.

 

Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Stadt Bramsche über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche, welches grundsätzliches sechs Jahre dauert, zu berufen. Die Amtszeit eines stellvertretenden Stadtbrandmeisters endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird. Im Falle von Herrn Menke ist das der 31.08.2027.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, Herrn Wilfried Menke zum stellvertretenden Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche zu ernennen und bis zum Erreichen der Altersgrenze in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.