Sachverhalt / Begründung:
Von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA ist eine
Überprüfung der Abwassergebühren vorgenommen worden. Das Gutachten ist als
Anlage beigefügt.
Ergebnis dieser Überprüfung ist, dass der Gebührensatz pro 1
m³ normalverschmutztem Schmutzwasser um 0,25 € auf 2,24 € angehoben wird. Der Gebührensatz für
Niederschlagswasser wird um 0,04 € auf
0,31 € pro angeschlossenen/gewichteten m² angehoben.
Der Gebührensatz pro 1 m³ für unverschmutztes Kühlwasser wird um 0,23 € auf 0,25 € gesenkt. Erstmalig wurde für die Einleitung von Grundwasser, welches sonst wie Kühlwasser berechnet wurde, eine eigene Gebühr kalkuliert. Diese Gebühr vermindert sich um 0,29 € auf 0,19 €.
Der Gebührensatz für die Zusatzgebühren von Abwasser mit einem
erhöhten CSB-Verschmutzungsgrad wird um 0,17
€ auf 0,90 € angehoben.
Der Parameter Ammonium (NH4) wird um 0,03 € auf 0,30 € und der Parameter Phosphor (P) wird um 0,04 € auf 0,59 € erhöht.
Im Einzelnen ergeben sich die folgenden Gebührensätze:
1) für das
Einleiten von 1 m³ Schmutzwasser
(§ 19
Ziff. 1) 2,24 € (vorher:
1,99 €)
2) für das
Einleiten von Niederschlagswasser
(§ 19
Ziff. 3) pro m² jährlich 0,31 € (vorher: 0,27
€)
3) für das
Einleiten von 1 m³
a) für Kühlwasser 0,25
€ (vorher: 0,48 €) b) für Grundwasser 0,19
€ (vorher: 0,48 €)
(§ 19
Ziff. 4)
4). für das Einleiten von Abwasser mit einem erhöhten Verschmutzungsgrad
(§ 17 Abs. 2) werden die Zusatzgebühren nach folgenden Formeln berechnet
a)
für 1 m³ Schmutzwasser bei einer Verschmutzung von mehr als
1.000 CSB [mg O2/l]:
(CSB [mg O2/l] – 1.000 CSB [mg O2/l])
* 0,90 € (vorher: 0,73 €) /1.000 CSB [mg O2/l]
b) für 1 m³ Schmutzwasser bei einer Verschmutzung von mehr als
100 mg Ammonium (mg NH4/l):
(NH4ges [mg/l] – 100 NH4ges
[mg/l]) 0,30 € (vorher: 0,27 €) /100 NH4ges [mg/l]
c) für 1 m³ Schmutzwasser bei einer Verschmutzung von mehr als
35 mg Phosphor (mg P/l):
(Pges [mg/l] – 35 Pges
[mg/l]) * 0,59 € ( vorher: 0,55 €) /35 Pges [mg/l]
(§ 19 Ziff. 5)
Im Zusammenhang mit der Überprüfung der
Kanalbenutzungsgebühren sind auch die Gebühren für die dezentralen
Abwasseranlagen überprüft worden. Das Gutachten ist als Anlage beigefügt.
Die Grundgebühr ist danach bei 84,49 € beizubehalten.
Der Gebührensatz für Abwasser aus abflusslosen Gruben wird
um 0,37 € auf 26,83 € gesenkt.
Der Gebührensatz je m³ Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen
wird um 1,38 € auf 32,21 € gesenkt.
Im Einzelnen ergeben sich die folgenden Gebührensätze:
1. Grundgebühr
pro Grube und Abfuhr 84,49 € (vorher:
84,49 €)
(§19
Ziff.2a)
2. Beseitigungskosten
a) aus abflusslosen Gruben 26,83
€ (vorher: 27,20 €)
(§19
Ziff. 2b, aa)
b) aus Kleinkläranlagen 32,21 € (vorher: 33,59 €)
(§19 Ziff. 2b, ab)
je m³
eingesammelten Abwassers/Fäkalschlammes
Es wird empfohlen, die Änderungen der Beiträge und Gebühren
in der Form der anliegenden Änderungssatzung zu beschließen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die 5. Änderungssatzung zur Abgabensatzung für die
Abwasserbeseitigung der Stadt Bramsche – Abwasserbeseitigungsbetrieb
(Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung – AGS) vom 07.12.2023, wird in der
vorliegenden Form beschlossen.