Betreff
5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für den Abwasserbeseitigugsbetrieb der Stadt Bramsche
Vorlage
WP 21-26/0372
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA ist eine Überprüfung der Abwassergebühren vorgenommen worden. Das Gutachten ist als Anlage beigefügt.

Ergebnis dieser Überprüfung ist, dass der Gebührensatz pro 1 m³ normalverschmutztem Schmutzwasser um 0,25 € auf 2,24 € angehoben wird. Der Gebührensatz für Niederschlagswasser wird um 0,04 € auf 0,31 € pro angeschlossenen/gewichteten m² angehoben.

Der Gebührensatz pro 1 m³ für unverschmutztes Kühlwasser wird um 0,23 € auf 0,25 € gesenkt. Erstmalig wurde für die Einleitung von Grundwasser, welches sonst wie Kühlwasser berechnet wurde, eine eigene Gebühr kalkuliert. Diese Gebühr vermindert sich um 0,29 € auf 0,19 €.

Der Gebührensatz für die Zusatzgebühren von Abwasser mit einem erhöhten CSB-Verschmutzungsgrad wird um 0,17 € auf 0,90 € angehoben.

Der Parameter Ammonium (NH4) wird um 0,03 € auf 0,30 € und der Parameter Phosphor (P) wird um 0,04 € auf 0,59 € erhöht.

 

 

Im Einzelnen ergeben sich die folgenden Gebührensätze:

 

1)            für das Einleiten von 1 m³ Schmutzwasser           

                (§ 19 Ziff. 1)                                                                                                        2,24    (vorher: 1,99 €)

2)            für das Einleiten von Niederschlagswasser

                (§ 19 Ziff. 3)                                                                        pro m² jährlich   0,31    (vorher: 0,27 €)

3)            für das Einleiten von 1 m³

a) für Kühlwasser                                                                                              0,25 €    (vorher: 0,48 €)                 b) für Grundwasser                                                                                     0,19   (vorher: 0,48 €)

                (§ 19 Ziff. 4)                                                                                                       

4).          für das Einleiten von Abwasser mit einem erhöhten Verschmutzungsgrad

                (§ 17 Abs. 2) werden die Zusatzgebühren nach folgenden Formeln berechnet

               a) für 1 m³ Schmutzwasser bei einer Verschmutzung von mehr als
    1.000 CSB [mg O2/l]:

                   (CSB [mg O2/l] – 1.000 CSB [mg O2/l]) * 0,90 € (vorher: 0,73 €) /1.000 CSB [mg O2/l]   
b) für 1 m³ Schmutzwasser bei einer Verschmutzung von mehr als
    100 mg Ammonium (mg NH4/l):                                                                                            

                    (NH4ges [mg/l] – 100 NH4ges [mg/l]) 0,30 € (vorher: 0,27 €) /100 NH4ges [mg/l]
c) für 1 m³ Schmutzwasser bei einer Verschmutzung von mehr als
    35 mg Phosphor (mg P/l):                                                        

                    (Pges [mg/l] – 35 Pges [mg/l]) * 0,59 € ( vorher: 0,55 €) /35 Pges [mg/l]
                    (§ 19 Ziff. 5)

 

 

Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Kanalbenutzungsgebühren sind auch die Gebühren für die dezentralen Abwasseranlagen überprüft worden. Das Gutachten ist als Anlage beigefügt.

 

Die Grundgebühr ist danach bei 84,49 € beizubehalten.

 

Der Gebührensatz für Abwasser aus abflusslosen Gruben wird um 0,37 € auf 26,83 € gesenkt.

Der Gebührensatz je m³ Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen wird um 1,38 € auf 32,21 € gesenkt.

 

Im Einzelnen ergeben sich die folgenden Gebührensätze:

 

1.            Grundgebühr pro Grube und Abfuhr                                          84,49 €              (vorher: 84,49 €)

                (§19 Ziff.2a)

2.            Beseitigungskosten

                a)  aus abflusslosen Gruben                                                           26,83              (vorher: 27,20 €)

                (§19 Ziff. 2b, aa)

                b)  aus Kleinkläranlagen                                                                  32,21              (vorher: 33,59 €)

               (§19 Ziff. 2b, ab)

                je m³ eingesammelten Abwassers/Fäkalschlammes

 

 

Es wird empfohlen, die Änderungen der Beiträge und Gebühren in der Form der anliegenden Änderungssatzung zu beschließen.

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

 


Beschlussvorschlag:

Die 5. Änderungssatzung zur Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Bramsche – Abwasserbeseitigungsbetrieb (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung – AGS) vom 07.12.2023, wird in der vorliegenden Form beschlossen.