Sachverhalt / Begründung:
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 besteht aus dem
Erfolgsplan, dem Vermögensplan, dem Investitionsplan und der Stellenübersicht.
Hierbei ist zu bemerken, dass der Personalrat der Stadt Bramsche über die Stellenübersicht
zwecks Zustimmung informiert worden ist.
Der Erfolgsplan schließt mit einem Unternehmensgewinn von 1.073 t€.
Der Vermögensplan beinhaltet eine Darlehensaufnahme von 3.955 t€.
Die WIBERA, Wirtschaftsberatung Düsseldorf,
hat unter Berücksichtigung der geplanten Kosten und Mengenanteile für das
Wirtschaftsjahr 2024 eine Gebührenkalkulation durchgeführt. Neben den reinen
Kostenansätzen des Jahres 2024 wurden auch Gebührenüber- und
Gebührenunterdeckungen aus den Vorjahren in die ab 01.01.2024 gültigen
Gebührensätze eingerechnet. Wie im Vorjahr wurden die kalkulatorischen
Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte berechnet, um die
Substanzerhaltung des Eigenbetriebes zu stärken und zukünftige Investitionen zu
ermöglichen. Weiterhin musste eine Aktualisierung des kalkulatorischen
Zinssatzes berücksichtigt werden. Dieser liegt in der Planungsperiode 2024
nunmehr bei 2,52 % (2,44 % für 2023).
Der durch das NKAG (Niedersächsische Kommunalabgabengesetz)
vorgeschriebene Zeitrahmen zum Ausgleich der Kostenüber- und
Kostenunterdeckungen ist bei der Erstellung des vorliegenden Wirtschaftsplans
eingehalten worden.
Beschlussvorschlag:
Der Wirtschaftsplan 2024 für den Abwasserbeseitigungsbetrieb der
Stadt Bramsche wird in der bei-
gefügten Fassung beschlossen.
Zum Ausgleich des Vermögensplans ist eine Darlehensaufnahme bis zu
3.955 T€ vorgesehen. Diese wird in der Höhe nur erfolgen, wenn die im
Investitionsplan aufgeführten Maßnahmen auch tatsächlich zur Ausführung kommen
und soweit die bis dahin über Abschreibungen und Rücklagenbildung angesammelten
liquiden Mittel nicht ausreichen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite für das Wirtschaftsjahr 2024
wird auf 500 t€ festgesetzt.