Betreff
Bereitstellung eines jährlich wiederkehrenden Budgets in Höhe von 500.000 € für die Erfassung und Reparatur des Kanalnetzes der Stadt Bramsche
Vorlage
WP 21-26/0369
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Wie in der 4. Betriebsausschusssitzung vom 08.06.2023 vorgestellt, ist das Kanalnetz des Abwasserbeseitigungsbetriebs der Stadt (ABB) an einem Punkt angekommen, ab dem mit einer kompletten Untersuchung und bedarfsgerechten Sanierung, Renovierung oder Erneuerung zu beginnen ist. Dies geht unter anderem aus dem Gutachten des Ing.-Büro Hochstrate zur prognosegestützten Sanierungsberatung für die Substanzwerterhaltung aus dem Jahr 2006 hervor, unter dessen Berücksichtigung der ABB in den vergangenen Jahren das Kanalnetz betrachtet und betrieben hat. Ein Fazit des Gutachtens war, dass aufgrund des geringen Netzalters und des guten Netzzustands zum damaligen Zeitpunkt der zur Substanzwerterhaltung erforderliche Sanierungsbedarf gering war. Der gutachterlichen Empfehlung, trotzdem bei Bedarf ältere Leitungen zu erneuern und gegebenenfalls zu erweitern wurde gefolgt. Unter diesen, durch den ABB erfüllten, Voraussetzungen ist laut Gutachten ein größerer jährlicher Aufwand zur Werterhaltung erst ab ca. 2035 zu erwarten. Weiter geht aus dem Gutachten des Ing.-Büro Hochstrate hervor, dass der dann zu betreibende Aufwand reduziert bzw. zeitlich noch weiter nach hinten geschoben werden kann, wenn schon ca. 10 – 15 Jahre früher, also ab 2020/2025 verstärkt mit der erneuten Aufnahme und Kontrolle und der sich daraus ergebenden Reparatur bzw. Erneuerung des Kanalnetzes begonnen wird.

 

Es wurde mit dem Ing.-Büro HI-Nord aus Osnabrück, welches den ABB auch beim Aufbau des Kanalkatasters unterstützt, ein realistischer Zeitplan mit der zugehörigen Kostenschätzung erstellt sowie die bestmögliche Vorgehensweise besprochen. Dieses im Hinblick auf die Vermeidung eines sich evtl. aufbauenden Reparaturstaus zu 2035 als auch der immer stärker werdenden Regenwasser-problematik, zu der das Ing.-Büro schon in der ersten Sitzung 2022 berichtet hat.

Im Ergebnis wurden festgestellt, dass der Aufbau des Kanalkatasters nach dem Vorbild der Verordnung zur Selbstüberwachung von Kanalisationen und Einleitungen von Abwasser aus Kanalisationen (Selbstüberwachungsverordnung Kanal – SüwV Kan) NRW, in NDS gibt es dies nicht, über einen Zeitraum von 15 Jahren für den ABB die richtige Lösung ist. In der SüwV kann finden unter anderem Kanäle, Schachtbauwerke, Pumpwerke, Druckrohrleitungen und Regenrückhaltebecken Beachtung. 

 

Aus den in über 20 Jahren, bezogen auf NRW, gesammelten Erfahrungswerten ergeben sich für den Abwasserbeseitigungsbetrieb der Stadt Bramsche geschätzte Kosten von ca. 500.000 Euro pro Jahr, die sich wie folgt zusammensetzen:

-          Vermessung                                        4%

-          Reinigung und Inspektion             12%

-          Einarbeitung ins Kataster                3%

-          Kanalsanierung/-erneuerung      70%

-          Baunebenkosten                             11%

 

Auf Grund der zu erwartenden Querschnittserweiterungen und Schaffung von weiteren Regenwasserrückhaltemöglichkeiten, welche auf Grundlage der neuen Berechnungsvorgaben erforderlich werden, wird der größte Teil der Summen als Investition zu tätigen sein.

Nach einem Zeitraum von 3 Jahren soll die Summe von 500.000 Euro das erste Mal anhand der dann vorliegenden Zahlen und Erfahrungen überprüft und gegebenenfalls per Beschluss angepasst werden.

 

Mit dem Beginn dieser erforderlichen Maßnahme soll der sichere Betrieb des Kanalnetzes sowie die Werterhaltung des größten Kapitals des ABB weiterhin gewährleistet werden.

 

Wie auch schon im Vorfeld hingewiesen, ist für die fach- und sachgerechte Begleitung dieser Arbeiten durch den ABB eine weitere Ingenieurstelle erforderlich. Die zusätzlichen Arbeiten können durch die jetzigen 2 technischen Angestellten nicht noch zusätzlich fach- und sachgerecht bewältigt werden.

Ein großer Vorteil der neuen Stelle ergibt sich dadurch, dass die begleitende Person das neu aufgenommene gesamte Kanalnetz der Stadt von Anfang an und auch in seiner Neubewertung begleitet. Zusätzlich ist in Hinblick auf die Altersstruktur (die 2 technischen Angestellten in der Verwaltung sind Geb.-Jahr 1963/64) die frühzeitige Einbindung von qualifizierten Fachpersonal unter Berücksichtigung einer erfolgreichen Einarbeitung und Weitergabe des vorhandenen Fachwissens von großem Vorteil.

Die neue Ingenieurstelle findet im Wirtschaftsplan 2024 des ABB Berücksichtigung.

 

Um Zustimmung für die Bereitstellung eines jährlich wiederkehrenden Budgets in Höhe von 500.000 € für die Erfassung und Reparatur des Kanalnetzes der Stadt Bramsche wird gebeten.

 

 


Beschlussvorschlag:

Dem Abwasserbeseitigungsbetrieb der Stadt Bramsche wird ein jährlich wiederkehrendes Budget in Höhe von 500.000 € für die Erfassung und Reparatur des Kanalnetzes der Stadt Bramsche bereitgestellt