Sachverhalt / Begründung:
Wie in der 4.
Betriebsausschusssitzung vom 08.06.2023 vorgestellt, ist das Kanalnetz des
Abwasserbeseitigungsbetriebs der Stadt (ABB) an einem Punkt angekommen, ab dem
mit einer kompletten Untersuchung und bedarfsgerechten Sanierung, Renovierung
oder Erneuerung zu beginnen ist. Dies geht unter anderem aus dem Gutachten des Ing.-Büro Hochstrate zur prognosegestützten Sanierungsberatung für die
Substanzwerterhaltung aus dem Jahr 2006 hervor, unter dessen Berücksichtigung
der ABB in den vergangenen Jahren das Kanalnetz betrachtet und betrieben hat.
Ein Fazit des Gutachtens war, dass aufgrund des geringen Netzalters
und des guten Netzzustands zum damaligen Zeitpunkt der zur
Substanzwerterhaltung erforderliche Sanierungsbedarf gering war. Der gutachterlichen Empfehlung, trotzdem bei Bedarf ältere
Leitungen zu erneuern und gegebenenfalls zu erweitern wurde gefolgt. Unter
diesen, durch den ABB erfüllten, Voraussetzungen ist laut Gutachten ein
größerer jährlicher Aufwand zur Werterhaltung erst ab ca. 2035 zu erwarten.
Weiter geht aus dem Gutachten des Ing.-Büro Hochstrate hervor, dass der
dann zu betreibende Aufwand reduziert bzw. zeitlich noch weiter nach hinten
geschoben werden kann, wenn schon ca. 10 – 15 Jahre früher, also ab 2020/2025
verstärkt mit der erneuten Aufnahme und Kontrolle und der sich daraus
ergebenden Reparatur bzw. Erneuerung des Kanalnetzes begonnen wird.
Es wurde mit dem
Ing.-Büro HI-Nord aus Osnabrück, welches den ABB auch beim Aufbau des
Kanalkatasters unterstützt, ein realistischer Zeitplan mit der zugehörigen
Kostenschätzung erstellt sowie die bestmögliche Vorgehensweise besprochen.
Dieses im Hinblick auf die Vermeidung eines sich evtl. aufbauenden
Reparaturstaus zu 2035 als auch der immer stärker werdenden
Regenwasser-problematik, zu der das Ing.-Büro schon in der ersten Sitzung 2022
berichtet hat.
Im Ergebnis wurden
festgestellt, dass der Aufbau des Kanalkatasters nach dem Vorbild der
Verordnung zur Selbstüberwachung von Kanalisationen und Einleitungen von
Abwasser aus Kanalisationen (Selbstüberwachungsverordnung Kanal – SüwV Kan)
NRW, in NDS gibt es dies nicht, über einen Zeitraum von 15 Jahren für den ABB
die richtige Lösung ist. In der SüwV kann finden unter anderem Kanäle,
Schachtbauwerke, Pumpwerke, Druckrohrleitungen und Regenrückhaltebecken
Beachtung.
Aus den in über 20 Jahren,
bezogen auf NRW, gesammelten Erfahrungswerten ergeben sich für den
Abwasserbeseitigungsbetrieb der Stadt Bramsche geschätzte Kosten von ca.
500.000 Euro pro Jahr, die sich wie folgt zusammensetzen:
-
Vermessung 4%
-
Reinigung und Inspektion 12%
-
Einarbeitung ins Kataster
3%
-
Kanalsanierung/-erneuerung 70%
-
Baunebenkosten 11%
Auf Grund der zu erwartenden
Querschnittserweiterungen und Schaffung von weiteren
Regenwasserrückhaltemöglichkeiten, welche auf Grundlage der neuen
Berechnungsvorgaben erforderlich werden, wird der größte Teil der Summen als
Investition zu tätigen sein.
Nach einem Zeitraum von 3
Jahren soll die Summe von 500.000 Euro das erste Mal anhand der dann
vorliegenden Zahlen und Erfahrungen überprüft und gegebenenfalls per Beschluss
angepasst werden.
Mit dem Beginn
dieser erforderlichen Maßnahme soll der sichere Betrieb des Kanalnetzes sowie
die Werterhaltung des größten Kapitals des ABB weiterhin gewährleistet werden.
Wie auch schon im Vorfeld hingewiesen,
ist für die fach- und sachgerechte Begleitung dieser Arbeiten durch den ABB
eine weitere Ingenieurstelle erforderlich. Die zusätzlichen Arbeiten können
durch die jetzigen 2 technischen Angestellten nicht noch zusätzlich fach- und
sachgerecht bewältigt werden.
Ein großer Vorteil der neuen
Stelle ergibt sich dadurch, dass die begleitende Person das neu aufgenommene
gesamte Kanalnetz der Stadt von Anfang an und auch in seiner Neubewertung
begleitet. Zusätzlich ist in Hinblick auf die Altersstruktur (die 2 technischen
Angestellten in der Verwaltung sind Geb.-Jahr 1963/64) die frühzeitige
Einbindung von qualifizierten Fachpersonal unter Berücksichtigung einer
erfolgreichen Einarbeitung und Weitergabe des vorhandenen Fachwissens von
großem Vorteil.
Die neue Ingenieurstelle
findet im Wirtschaftsplan 2024 des ABB Berücksichtigung.
Um Zustimmung für die
Bereitstellung eines jährlich wiederkehrenden Budgets in Höhe von 500.000 € für
die Erfassung und Reparatur des Kanalnetzes der Stadt Bramsche wird gebeten.
Beschlussvorschlag:
Dem Abwasserbeseitigungsbetrieb der Stadt Bramsche wird ein jährlich
wiederkehrendes Budget in Höhe von 500.000 € für die Erfassung und Reparatur
des Kanalnetzes der Stadt Bramsche bereitgestellt