Sachverhalt / Begründung:
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr.
Röhricht – Dr. Schillen GmbH, Bielefeld, prüfte den Jahresabschluss
2022 des Abwasserbeseitigungsbetriebes der Stadt Bramsche. Der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk wurde am 28. September 2023 durch die Dr.
Röhricht – Dr. Schillen GmbH erteilt. Als Anlage
überreichen wir Ihnen Auszüge (Aufgliederung und Erläuterungen der wesentlichen
Posten des Jahresabschlusses) aus dem von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
aufgestellten Prüfungsbericht 2022.
Für das abgeschlossene Wirtschaftsjahr 2022 wurde eine
Gebührennachkalkulation durchgeführt. Durch diese Nachkalkulation werden die
jeweiligen Über- bzw. Unterdeckungen der Teilbereiche festgestellt.
Teilbereiche bedeutet in diesem Zusammenhang im ersten Schritt die Trennung zwischen
Niederschlagswasserbeseitigung und Schmutzwasserbeseitigung. Innerhalb der
Niederschlagswasserbeseitigung wird zwischen Grundstücksentwässerung und
Straßenentwässerung differenziert. Der Teilbereich Schmutzwasserbeseitigung
gliedert sich weiter in die Gebührenbestandteile für normal verschmutztes
Abwasser, sowie für die Gebühren für Starkverschmutzer, für Hauskläranlagen und
für abflusslose Gruben auf.
Die so ermittelten Beträge werden dann fristgerecht (in den
gesetzlich vorgeschriebenen Zeiträumen nach dem NKAG-Niedersächsisches
Kommunalabgabengesetz) bei der Gebührenplanung des jeweiligen
Wirtschaftsjahres angesetzt.
Unter Einbeziehung des Ergebnisses der durchgeführten
Nachkalkulation ergibt sich für das Wirtschaftsjahr 2022 noch ein
handelsrechtlicher Jahresüberschuss von 997.907,55 €. Dieses Ergebnis
ermöglicht es, dass neben der Abführung von 41.440,00 € an den Haushalt der
Stadt Bramsche noch 956.467,55 € in die allgemeine Rücklage eingestellt werden können.
Der Wirtschaftsprüfer wird im Betriebsausschuss den
Jahresabschluss 2022 mündlich erläutern.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss 2022 (einschließlich Anhang und Lagebericht)
des Abwasserbeseitigungsbetrie-
bes der Stadt Bramsche wird festgestellt. Die handelsrechtliche
Bilanz schließt auf Aktiv- und Passiv-
seite mit einem Betrag von jeweils 22.539.806,09 €.
Vom handelsrechtlichen Jahresgewinn in Höhe von 997.907,55 € wird
als Eigenkapitalver-
zinsung ein Betrag von 41.440,00 € an die Stadt Bramsche
ausgeschüttet. Der Restbetrag
von 956.467,55 € wird der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.