Sachverhalt / Begründung:
Gemäß
§ 71 Abs. 9 Satz 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte
Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitglieds in
der Vertretung endet oder wenn es auf die Mitgliedschaft im Ausschuss
verzichtet. Die SPD-Fraktion hat die im vorstehenden Beschlussvorschlag
aufgeführte Nachfolgebesetzung für Herrn Dr.-Ing. Benjamin Weinert angezeigt.
Nach
§ 71 Abs. 5 NKomVG hat der Rat die Änderung der Besetzung des Ausschusses durch
Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat stellt folgende Änderung der Besetzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
und Umwelt gem. § 71 Abs. 5 NKomVG fest:
An die Stelle von Herrn Dr.-Ing. Benjamin Weinert tritt als Mitglied des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt Frau Annette Marewitz.
Da
Frau Marewitz bisher die Vertreterin von Herrn Weinert war, tritt an ihre
Stelle Dr. Harald Wegner als Vertreter von Frau Marewitz.