Sachverhalt / Begründung:
Gemäß
§ 71 Abs. 9 Satz 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte
Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitglieds in
der Vertretung endet oder wenn es auf die Mitgliedschaft im Ausschuss
verzichtet. Die SPD-Fraktion hat die im vorstehenden Beschlussvorschlag
aufgeführte Nachfolgebesetzung für Herrn Dr.-Ing. Benjamin Weinert angezeigt.
Gem. § 71 Abs. 5 NKomVG in
Verbindung mit § 75 Abs. 1 NKomVG ist die Besetzung des Verwaltungsausschusses
durch einen Beschluss des Rates festzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat stellt folgende Änderung der Besetzung des Verwaltungsausschusses gem. § 71
Abs. 5 NKomVG fest:
An die Stelle von Herrn Dr.-Ing. Benjamin Weinert tritt als Vertreter für Herrn Winfried Müller im Verwaltungsausschuss Frau Ute Johanns.