Sachverhalt / Begründung:
Die privaten
Telekommunikationsunternehmen haben in den letzten 25 Jahren in den ländlichen
Gebieten kaum in die digitale Infrastruktur investiert. Da dementsprechend ein
„Marktversagen“ festgestellt worden ist, kann mit Zuschüssen in den
privatisierten Markt eingegriffen werden. Dafür wurden Förderprogramme des
Bundes und des Landes Niedersachsen aufgelegt. Grundsätzlich ist dabei ein
kommunaler Ko-Finanzierungsanteil von 25% bereitzustellen. Die Förderprogramme
haben den Glasfaserausbau in zwei Phasen unterteilt:
- Ausbau der sog. Weißen Flecken, bis
30 Mbit/s = I. Ausbauphase.
- Ausbau der sog. Grauen Flecken, über
30 Mbit/s = II. Ausbauphase.
„Weiße-Flecken-Förderung“
(I. Ausbauphase):
Die 34
kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben die Aufgabe des Breitbandausbaus in
den sog. „Weißen Flecken“ mit einer Versorgung mit weniger als 30 Mbit/s in
2016 mit einer Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf den Landkreis Osnabrück
übertragen. Im Rahmen dieser „Weiße-Flecken-Förderung“ werden rund 20.000
Adressen ausgebaut. Rund 5.000 dieser Adressen verfügen inzwischen über 117
Kabelverzweiger (FttC-Ausbau) über eine schnelle Internetverbindung. Bei
weiteren 4.000 Adressen stehen bereits Glasfaserdirektanschlüsse (FttB-Ausbau)
zur Verfügung. Bis 2025 erhalten auch die verbleibenden 11.000 Adressen
sukzessive einen Glasfaserdirektanschluss. Für die „Weißen Flecken“ muss ein
komplett neues, rund 3.000 km langes Glasfasernetz gebaut werden.
Das Investitionsvolumen
für die „Weißen Flecken“ beträgt voraussichtlich rund 269 Mio. €. Die
Infrastrukturgesellschaft des Landkreises, die TELKOS, hat fünf Förderbescheide
des Bundes erhalten. Der Bund übernimmt damit voraussichtlich rund 124 Mio. €
(46%). Das Land Niedersachen beteiligt sich mit rund 61 Mio. € (23%) an der
Ko-Finanzierung der Bundesförderung. Die kommunale Ko-Finanzierung für die
„Weißen Flecken“ in Höhe von rund 84 Mio. € (31%) übernimmt der Landkreis
Osnabrück.
Für
Sonderprogramme (z.B. Glasfaser für Schulen) und Projekte im
Wirtschaftlichkeitslückenmodell hat der Landkreis Osnabrück bisher weitere 6,4
Mio. € bereitgestellt. Der Landkreis Osnabrück beteiligt sich daher bislang mit
90,4 Mio. € an der Finanzierung des Breitbandausbaus.
Eigenwirtschaftlicher
Glasfaserausbau:
Über viele Jahre
haben die privaten Telekommunikationsunternehmen lediglich in den
vergleichsweise kostengünstigen FttC-Ausbau investiert. Seit 2020 investieren
nunmehr auch die privaten Anbieter im Landkreis Osnabrück in den FttB-Ausbau.
Dieser eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau hat im letzten Jahr deutlich
Schwung aufgenommen. Zu nennen sind hier insbesondere die Anbieter Glasfaser
Nordwest (Produkte Telekom und osnatel), GVG Glasfaser (Produkt Teranet) und
Westconnect (Produkt EON-Highspeed).
Die bisher
bekannten Ausbaupläne der privaten Anbieter zeigen allerdings deutlich, dass
der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau kein Vollausbau der „Grauen Flecken“
sein wird. An den Ortsrändern werden weniger dicht besiedelte Gebiete aus wirtschaftlichen
Gründen nicht berücksichtigt. Ferner gibt es für viele kleinere Ortslagen noch
keine konkrete Ausbauperspektive. Nach dem Markterkundungsfahren 2022 sowie
weiteren Abstimmungsgesprächen mit den Telekommunikationsunternehmen wird
derzeit davon ausgegangen, dass weitere rund 13.000 Adressen nur über den
geförderten Breitbandausbau einen Glasfaseranschluss erhalten können. Bis Mitte
Juni 2023 läuft ein neues Markterkundungsverfahren. Die genannte Anzahl an
auszubauenden Adressen kann sich nach Auswertung der Meldungen der
Telekommunikationsunternehmen
noch einmal verändern.
Gigabit-Förderung
- „Graue Flecken“ (II. Ausbauphase):
Anfang April 2023
ist die „Gigabit-Richtlinie 2.0“ des Bundes in Kraft getreten. Die
Aufgreifschwelle für den geförderten Ausbau liegt nunmehr bei 200 Mbit/s
symmetrisch (Up- und Download) bzw. 500 Mbit/s im Download. Die genannte
Versorgung kann de facto nur mit Glasfaseranschlüssen erreicht werden. Bei der
Förderung ausdrücklich ausgenommen sind gigabitfähige Kabelfernsehanschlüsse
(DOCSIS 3.1). Demnach sind alle Andressen förderfähig, die
- nicht
bereits im Rahmen der „Weiße-Flecken-Förderung“ einen Glasfaseranschluss
erhalten,
- nicht im
Rahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus einen Glasfaseranschluss erhalten,
- über keinen
Kabelfernsehanschluss (DOCSIS 3.1) verfügen.
Eine sog.
„homes-passed-Versorgung“ ist ausreichend, d.h. eine Adresse gilt als versorgt,
wenn der Glasfaser- bzw. der Kabelfernsehanschluss vor dem Grundstück liegt und
kostenpflichtig nachgerüstet werden kann. Wenn ein Förderantrag für eine
Gemeinde gestellt wird, müssen alle förderfähigen Adressen
berücksichtigt werden. Das Projektgebiet kann nicht individuell zugeschnitten
werden.
Wie oben
beschrieben wurde, wird derzeit von rund 13.000
förderfähigen „grauen“ Adressen ausgegangen. Es müssten demnach noch einmal
rund 1.900 km Glasfasernetz neu
gebaut werden. Bei aktuell realistischen Kosten
in Höhe von 125 € / Meter wäre dann nach einer ersten Kostenschätzung von
einem Investitionsvolumen in Höhe von
bis zu 240 Mio. € auszugehen.
Fördersystematik
der II. Ausbauphase:
Der Bund
übernimmt weiterhin 50% der Kosten. Die Förderrichtlinie des Landes liegt noch
nicht vor. Wenn sich das Land Niedersachsen – wovon aktuell auszugehen ist –
weiterhin mit 25% an den Kosten beteiligt, bliebe eine kommunale
Ko-Finanzierung in Höhe von rund 60 Mio. € (25%). (redaktioneller Hinweis: die Formulierung in der vom Landkreis
übernommenen Muster-Vorlage ist nicht mehr aktuell. Im Juli 2023 hat das
Wirtschaftsministerium des Landes Niedersachsen überraschend mitgeteilt, keine
Mittel für die Co-Finanzierung der Breitbandförderung in den Haushalt 2024 und
auch nicht für die weitere Finanzplanung einzustellen).
Die Förderquote
des Bundes beträgt grundsätzlich 50%. Nach Punkt 6.8 der Förderrichtlinie kann
die Förderquote bei Gemeinden mit geringer Wirtschaftskraft auf 60% oder sogar
auf 70% erhöht werden. Bei der Bewertung der Wirtschaftskraft wird der
einwohnerbezogene Realsteuervergleich der Jahre 2017 bis 2021 zugrunde gelegt.
Voraussichtlich wird bei drei Einheitsgemeinden sowie bei 8 Mitgliedsgemeinden
von Samtgemeinden die Förderquote 60% Anwendung finden. Die Förderquote 70%
dürfte im Landkreis Osnabrück nicht zur Anwendung kommen. Durch die
beschriebene Förderquote von 60% für 11 Kommunen reduziert sich der kommunale Eigenanteil auf 53,7 Mio. €.
Da bei der
Bundesförderung in der Vergangenheit einige Bundesländer überproportional viele
Fördergelder beantragt haben, wird der Bund bei der Breitbandförderung
zukünftig mit Länderbudgets arbeiten. Der Bund stellt in 2023 insgesamt 3 Mrd.
€ zur Verfügung. Alle Flächenländer erhalten einen Sockelbetrag in Höhe von 100
Mio. €. Hinzu kommt ein Betrag je förderfähiger Adresse. Für Niedersachsen
errechnet sich für 2023 ein Länderbudget in Höhe von 220 Mio. €. Das Budget
kann sich Ende 2023 noch einmal erhöhen, falls es Rückflüsse aus anderen
Bundesländern geben sollte.
Nach der o.a.
ersten Kostenschätzung müssten beim Bund bis zu 120 Mio. € beantragt werden.
Bei Anwendung der oben beschriebenen Förderquote in Höhe von 60% für einige
Gemeinden dürfte sich dieser Betrag auf rund 124 Mio. € erhöhen. Vor dem
Hintergrund des beschriebenen Länderbudgets für Niedersachsen muss davon
ausgegangen werden, dass 3 oder 4 Antragsjahre benötigt werden, bis alle Städte
und Gemeinden aus dem Landkreis Osnabrück bei der Bundesförderung
berücksichtigt werden können. Ein Gesamtantrag für den Landkreis Osnabrück ist
nicht sinnvoll, da die Bundesförderung auf 100 Mio. € pro Jahr begrenzt ist.
Hinzu kommt, dass ein derartiger Gesamtantrag nach den unten beschriebenen
Kriterien für die Bundesförderung nur geringe Erfolgsaussichten hätte.
Der Bund wird die
Förderung zukünftig über eine „Fast-Lane“ und eine „Slow-Lane“ steuern.
„Fast-Lane-Anträge“ können direkt bewilligt werden, d.h. das Ende des
Förderaufrufs am 15.10.2023 muss nicht abgewartet werden. Ein Antrag kommt in
die „Fast-Lane“, wenn nach den unten beschriebenen Kriterien mindestens 300
Punkte erreicht werden. Dass am höchsten bewertete Kriterium ist der
Nachholbedarf bei den „Weißen Flecken“. Da sich der Landkreis Osnabrück in den
vergangenen Jahren bereits intensiv bei den „Weißen Flecken“ engagiert hat,
können bei diesem Kriterium maximal 80 von 200 Punkten erreicht werden. Das hat
zur Folge, dass es keine Antragskonstellation geben dürfte, in der der
Landkreis Osnabrück einen Fast-Lane-Antrag stellen könnte.
Wenn das
Länderbudget nach den Fast-Lane-Anträgen noch nicht ausgeschöpft ist, werden
die verbleibenden Mittel in der „Slow-Lane“ in der Reihenfolge der Bewertung
nach den Kriterien bewilligt. Bei den 4 Kriterien sind jeweils bis zu 5 Punkte
zu erreichen. Die Punktzahl wird dann mit der prozentualen Gewichtung
multipliziert. Folgende vier Kriterien werden bei der Bewertung der
Förderanträge zugrunde gelegt:
- Nachholbedarf „Weiße Flecken“ –
Gewichtung 40%
Leider werden hier nicht alle förderfähigen Adressen zugrunde
gelegt, sondern nur die „Weißen Flecken“. Kommunen, wie der Landkreis
Osnabrück, die sich bereits beim Ausbau der „Weißen Flecken“ engagiert haben,
werden bei diesem Kriterium schlechter gestellt. Für die Kommunen im Landkreis
Osnabrück können lediglich 1 Punkt oder 2 Punkte erreicht werden, d.h. nur 40
oder 80 von 200 Punkten.
- Abweichung Potenzialanalyse / Markterkundung –
Gewichtung 25%
Der Bund hat eine Potenzialanalyse in Auftrag gegeben, die das
Potenzial für den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau aufzeigen soll. Die Kommunen
sollen auf dieser Basis Gespräche mit den privaten Anbietern führen. Leider
geht die Potenzialanalyse vielfach von falschen Ausgangsvoraussetzungen aus. Es
wird nicht berücksichtigt, dass in vielen Kommunen die attraktivsten Gebiete
bereits ausgebaut worden sind bzw. ein Ausbau bereits geplant ist. Die der
Potenzialanalyse zugrundeliegende Mischkalkulation ist daher in der Regel nicht
mehr umsetzbar.
Eine detaillierte Auswertung ist erst nach Abschluss der
Markterkundung möglich. Bei 12 Städten und Gemeinden weist die Potenzialanalyse
allerdings ein „Potenzial“ von 96% bzw. 98% aus. Bei diesen Werten wird es eine
deutliche Abweichung zur Markterkundung und damit keine Punkte bei diesem
Kriterium geben. Realistische Chancen auf Punkte haben hier nur die 9 Städte,
Gemeinden und Samtgemeinden, bei denen die Potenzialanalyse zwischen 49% und
84% liegt.
- Digitale Teilhabe ländliche Räume /
Einwohnerdichte – Gewichtung 20%
Hier wird die Einwohnerdichte der Gemeinde zugrunde gelegt, nicht
die Einwohnerdichte des Projektgebietes. Für keine Kommune im Landkreis
Osnabrück wird die volle Punktzahl erreicht (Einwohnerdichte unter 50%). Ab
einer Einwohnerdichte von 234 Einwohner / qkm (= durchschnittliche
Einwohnerdichte) gibt es keine Punkte mehr. Für die Städte, Gemeinden und
Samtgemeinden im Landkreis Osnabrück liegt die Bewertung zwischen 0 Punkte und
80 Punkten.
- Interkommunale Zusammenarbeit –
Gewichtung 15%
Die volle Punktzahl von 75 Punkten wird bei einem Förderantrag für
mindestens 5 Gemeinden erreicht. Da es die Potenzialanalyse nur auf Ebene der
Samtgemeinden gibt – nicht auf Ebene der Mitgliedsgemeinden – sollten die
Samtgemeinden bei einer Antragstellung als Einheit betrachtet werden.
Auf Basis der
Daten aus 2022 würde ein Gesamtantrag für den Landkreis Osnabrück eine
Bewertung mit lediglich 185 Punkten erreichen. Das zeigt deutlich, dass für
einen Förderantrag in 2023 ein nach den beschriebenen Kriterien sinnvolles
Projektgebiet zusammengestellt werden sollte. Städte und Gemeinden, die bei
den Kriterien „Potenzialanalyse“ und „Einwohnerdichte“ nicht punkten, können
nur in geringem Umfang berücksichtigt werden. Das Projektgebiet sollte
allerdings auch zusammenhängend sein, da nur so später ein technisch sinnvolles
Glasfasernetz gebaut werden kann.
Der Bund kehrt zu
dem Verfahren der Förderaufrufe zurück. Förderanträge für 2023 müssen bis zum 15.10.2023 gestellt
werden.
Bezogen auf diese
Antragsfrist besteht ein hoher Handlungsdruck. Das Breitbandteam des
Landkreises hat das Antragsmanagement bereits im April 2023 gestartet
(Durchführung eines Branchendialogs, Start des Markterkundungsverfahrens).
Die konkrete
Antragsvorbereitung kann allerdings nur dann Mitte 2023 fortgesetzt werden,
wenn bis dahin für die ersten 5 bis 6 Kommunen mit einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung die Aufgabe auch für die „Grauen Flecken“ auf den Landkreis
Osnabrück übertragen worden sein sollte.
Finanzierung
Breitbandausbau:
Bei den „Weißen
Flecken“ wird von einem Investitionsbedarf von rund 269 Mio. € ausgegangen, für
die „Grauen Flecken“ kommen voraussichtlich noch einmal rund 237 Mio. € hinzu.
Insgesamt müssen folglich mehr als eine halbe Milliarde EURO in den
Glasfaserausbau im Landkreis Osnabrück investiert werden.
Den oben
beschriebenen kommunalen Eigenanteil für die „Weißen Flecken“ in Höhe von 84
Mio. € trägt zu 100% der Landkreis. Hinzu kommen weitere 6,4 Mio. € für
Sonderprogramme und Projekte im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Ferner
finanziert der Landkreis in den Jahren 2018 bis 2027 die Personalkosten für das
Breitbandteam. Hier sind rund 5,4 Mio. € zugrunde zu legen. Insgesamt übernimmt
der Landkreis Osnabrück damit Kosten in Höhe von 95,8 Mio. €.
Nach aktueller
Einschätzung würde sich für die Erschließung sämtlicher „Grauen Flecken“ ein
zusätzlicher kommunaler Finanzierungsanteil in Höhe von rund 53,7 Mio. €
ergeben. Der Mittelabfluss wird sich gleichbleibend über vier Jahre (2024-2027)
mit jährlich 13,425 Mio. € erstrecken.
Die notwendigen
Finanzmittel werden vom Landkreis über die allgemeinen Deckungsmittel
bereitgestellt. Nach heutigen Finanzeckwerten würde sich ab dem Haushaltsjahr
2024 ein finanzieller Mehrbedarf von 1,5%-Punkten Kreisumlage ergeben.
Öffentlich-rechtliche
Vereinbarungen:
I.
Ausbauphase
Die
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die „Weißen Flecken“ wurde in 2016
geschlossen. Eine erste Fortschreibung gab es in 2017. Die geltende Fassung
der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sieht in § 4 noch vor, dass sich die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden an den Kosten des Ausbaus in den „Weißen
Flecken“ beteiligen. Für Ausbaustufe 1 ist ein Volumen von 6,7 Mio. €
vereinbart worden. Für die Ausbaustufen 2 bis 5 gab es noch keine konkrete
Regelung. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben nunmehr entschieden,
dass es keine direkte Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen an der
Finanzierung des Ausbaus der „Weißen Flecken“ geben soll. Demnach übernimmt der
Landkreis Osnabrück bei den „Weißen Flecken“ nunmehr 100% der kommunalen
Ko-Finanzierung. Insoweit bedarf es noch eine abschließende Anpassung der
derzeit bestehenden Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.
Es wird daher vorgeschlagen, dass die
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die „Weißen Flecken“ durch die
beigefügte Ergänzungsvereinbarung (Anlage 1) fortgeschrieben wird.
II. Ausbauphase
Die
Aufgabe des Breitbandausbaus liegt als Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung
gemäß §§ 4, 5 NKomVG und Art. 28 GG bei den kreisangehörigen Kommunen. Für die
Gigabitförderung („Graue Flecken“) soll daher eine zweite Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung geschlossen werden. Diese Vereinbarung sieht folgende Eckpunkte
vor:
A. Aufgabenübertragung
- Die
Aufgabe wird für alle förderfähigen Adressen im Gemeinde-/Stadtgebiet nach der
Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023 auf den Landkreis Osnabrück übertragen.
- Der
Landkreis übernimmt die Aufgabe komplett (von der Planung bis zur
Fertigstellung) oder bedient sich dafür der TELKOS.
- Der
Landkreis entscheidet über den Zuschnitt der Gebietskulissen und der
Reihenfolge der Förderanträge.
- Der
Landkreis trägt Sorge dafür, dass im größtmöglichen Umfang Fördergelder von
Bund und Land eingeworben werden. Der Ausbau erfolgt allerdings nur, wenn eine
Förderquote von mindestens 75% über Bund und Land erzielt werden kann.
- Aufgrund
der Förderrichtlinie des Bundes ist davon auszugehen, dass der Gesamtausbau
über einen Zeitraum von vier oder fünf Jahren erstrecken wird.
- Eine
regelmäßige Information der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur Ausbauplanung
und -umsetzung erfolgt über den Steuerkreis Breitband.
B. Kostentragung
- Der
kommunale Ko-Finanzierungsanteil nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 wird
vollständig vom Landkreis Osnabrück getragen.
Exkurs:
Zur Kostenübernahme sind sich die Städte und Gemeinden einig, dass
der nicht durch Erträge gedeckter und aufzubringender Aufwand für den Landkreis
Osnabrück gemeinschaftlich zu refinanzieren ist. Dies auch in dem Bewusstsein,
dass bei einer Finanzierung über die allgemeinen Deckungsmittel, im Bedarfsfall
eine Anpassung der Kreisumlage erforderlich sein kann (sh. anliegendes
Schreiben der Bürgermeisterkonferenz).
Auf Basis dieser Eckpunkte wird vorgeschlagen,
die anliegende Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die Gigabitförderung
„graue Flecken“ zu unterzeichnen.
Hinweis:
Die
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die Gigabit-Förderung soll mit allen
kreisangehörigen Städten und Gemeinden gleichlautend abgeschlossen werden. Für
die grundsätzliche Entscheidung zur weiteren Ausbauplanung der II. Phase ist es
allerdings nicht erforderlich, dass die Vereinbarung von allen 34 Städten und
Gemeinden abgeschlossen wird. Der Landkreis Osnabrück würde die Aufgabe auch
übernehmen, wenn nur ein Teil der Städte und Gemeinden die Aufgabe auf den
Landkreis übertragen möchte.
Die
Anlage zu § 6 der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Verlegestandards)
befindet sich noch in der Abstimmung.
Zielsetzung
zum weiteren Verfahren:
Ziel sollte es
sein, in 2023 in einer noch festzulegenden Gebietskulisse mindestens einen
Förderantrag für fünf bis sechs Kommunen zu stellen – idealerweise sogar
Anträge für zwei Gebietskulissen.
Es ist noch nicht
bekannt, wie viele Förderanträge aus Niedersachsen in 2023 gestellt werden und
wie diese zu bewerten sind. Es ist folglich nicht sicher, dass ein Förderantrag
für den Landkreis Osnabrück in 2023 auch bewilligt werden würde. Die Chance auf
einen Bundesförderbescheid in 2023 sollte allerdings unbedingt offengehalten
werden, da es nicht gesichert ist, dass sich die Chancen in 2024 verbessern.
Unter Umständen sind in 2024 sogar noch mehr Förderanträge und damit eine
Überzeichnung des Programms zu erwarten.
Position
der Städte und Gemeinden des Landkreises Osnabrück (Bürgermeisterkonferenz):
Die hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des
Landkreises Osnabrück haben mit einem gemeinsamen Schreiben vom 19.05.2023 die
Position der Städte und Gemeinden gegenüber der Landrätin mitgeteilt. Demnach
sprechen sich die hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister dafür
aus,
„dass auch für die Grauen Flecken eine Aufgabenübertragung, wie
auch die Wahrnehmung der Finanzierung durch den Landkreis Osnabrück, die
sachgerechteste, unkomplizierteste und im Hinblick auf den Zeitdruck bei der
Antragstellung Gigabitförderung 2023, schnellste Vorgehensweise ist.“
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Stadt Bramsche überträgt komplett die Aufgabe des flächendeckenden Ausbaus der
sog. „Grauen Flecken“ auf Basis der „Gigabit-Richtlinie 2.0“ des Bundes auf den
Landkreis Osnabrück (II. Ausbauphase). Der kommunale Eigenanteil an den
Ausbaukosten wird dabei vom Landkreis Osnabrück durch die allgemeinen
Deckungsmittel getragen.
2.
Der
Bürgermeister wird ermächtigt, die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die
Gigabitförderung (Gigabit-Richtlinie 2.0 „Graue Flecken“) in der vorliegenden
Fassung zu unterzeichnen (Anlage 1).
3.
Für die
abschließende Regelung zum Ausbau der sog. „Weißen Flecken“ (I. Ausbauphase)
und die vollständige Kostenübernahme des kommunalen Ko-Finanzierungsanteils
durch den Landkreis Osnabrück wird die anliegende Ergänzungsvereinbarung zur
Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Weiße Flecken“ beschlossen (Anlage 2). Der
Bürgermeister wird ermächtigt, die Ergänzungsvereinbarung zur
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung „Weiße Flecken“ zu unterzeichnen.
4.
Der
Ausbau in der Stadt Bramsche erfolgt nur, wenn die Förderquote der Bundes- und
Landesförderung zusammen mindestens 75% beträgt. Der Rat nimmt zur Kenntnis,
dass davon auszugehen ist, dass die Antragstellung für alle Kommunen vor dem
Hintergrund der Rahmenbedingungen der Bundes- und Landesförderung über drei bis
fünf Antragsjahre (2023 bis 2027) erfolgen wird.