Betreff
Widmung einer Wegefläche im Ortsteil Sögeln
Vorlage
WP 21-26/0343
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Die zu widmende Fläche ist in der Anlage kenntlich gemacht worden. Es handelt sich um eine ca. 792 Meter lange Spurbahn im Dreieck östlich der Riester Straße und südlich der Sögelner Allee, im Bereich der sogenannten „Flutwerkwiesen“.

 

Laut Recherche ist diese Wegefläche in den 90er Jahren im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Bramsche-Nord entstanden, sie wurde jedoch bis heute nicht öffentlich gewidmet.

 

Die Zuständigkeit für die Widmung durch die Stadt Bramsche als Baulastträger und Eigentümer ist gegeben.

 

Die Einstufung der Straße erfolgt nach § 47 Ziff. 3 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) als Gemeindestraße, und zwar als Außenbereichsstraße. Das sind Straßen im Außenbereich, die eine Gemeinde für den öffentlichen Verkehr gewidmet hat.

 

Die Widmung wird mit dem Tage der Bekanntmachung wirksam.

 


Beschlussvorschlag:

Die Wegefläche, bestehend aus den Flurstücken 21, 20, 51, 11/1, und 52 der Gemarkung Sögeln, Flur 12, wird gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem öffentlichen Verkehr, beschränkt auf Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, gewidmet. Der beigefügte Plan ist Bestandteil der Widmung.