Betreff
überplanmäßige Aufwendung - Gerichts- und Anwaltskosten
Vorlage
WP 21-26/0342
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Im Jahr 2023 sind zurzeit im Bereich der Gerichts-, Anwalts- und Prozessaufwendungen bereits ca. 61.000 € angefallen. Der Ansatz für das Haushaltsjahr 2023 steht bei 18.000 €. Ein Teil der Aufwendungen konnte über einen Deckungskreis gedeckt werden. Es bleibt eine Lücke von ca. 30.000 €, die zu schließen ist. Hinzukommen noch weitere Aufwendungen im Laufe des Jahres. Der Großteil der nicht eingeplanten Aufwendungen hängt mit dem Verfahren zur Sporthalle Schleptrup zusammen.

 

Insgesamt wird mit einem zusätzlichen Bedarf i.H.v. 70.000 € (Deckung der Lücke von derzeit 30.000€ plus weitere zu erwartende Aufwendungen) gerechnet.

 

Die Deckung für die überplanmäßige Aufwendung soll durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer

(Konto 61101-3013000) erfolgen.

 


Beschlussvorschlag:

Für die im Jahr 2023 anfallenden Gerichts-, Anwalts- und Prozessaufwendungen werden zusätzlich 70.000 € gemäß § 117 NKomVG überplanmäßig bereitgestellt.