Sachverhalt / Begründung:
Im Jahr 2023 sind
zurzeit im Bereich der Gerichts-, Anwalts- und Prozessaufwendungen bereits ca.
61.000 € angefallen. Der Ansatz für das Haushaltsjahr 2023 steht bei 18.000 €.
Ein Teil der Aufwendungen konnte über einen Deckungskreis gedeckt werden. Es
bleibt eine Lücke von ca. 30.000 €, die zu schließen ist. Hinzukommen noch
weitere Aufwendungen im Laufe des Jahres. Der Großteil der nicht eingeplanten
Aufwendungen hängt mit dem Verfahren zur Sporthalle Schleptrup zusammen.
Insgesamt wird mit
einem zusätzlichen Bedarf i.H.v. 70.000 € (Deckung der Lücke von derzeit
30.000€ plus weitere zu erwartende Aufwendungen) gerechnet.
Die Deckung für die
überplanmäßige Aufwendung soll durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer
(Konto
61101-3013000) erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Für die im Jahr 2023
anfallenden Gerichts-, Anwalts- und Prozessaufwendungen werden zusätzlich
70.000 € gemäß § 117 NKomVG überplanmäßig bereitgestellt.