Betreff
Kreditrichtlinie - Neufassung (Anpassung an NKomVG/KomHKVO)
Vorlage
WP 21-26/0316
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die derzeit noch gültige Kreditrichtlinie vom 01.10.2010 ist auf die aktuell geltenden rechtlichen Grundlagen hin anzupassen. Die Anpassungen stellen lediglich redaktionelle Änderungen im Hinblick auf die Rechtsgrundlagen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (Kommunalhaushalts- und kassenverordnung – KomHKVO) dar.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt die aktualisierte Richtlinie für die Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 NKomVG in Verbindung mit § 58 Abs. 1 Nr. 15 NKomVG.