- Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlage WP 16-21/0944
Sachverhalt / Begründung:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 24.02.2021 die Aufstellung
der 45. Flächennutzungsplanänderung im Ortsteil Epe gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Parallel wird die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 169 „Feuerwehr Epe-Sögeln“ durchgeführt. Die Aufstellung
der Bauleitpläne erfolgt im Regelverfahren, somit findet eine zweistufige
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, sowie eine Umweltprüfung inkl.
Umweltbericht statt.
Der Bereich der 45.
Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Epe ist im rechtskräftigen
Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Zukünftig soll
dieser Bereich als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung “Feuerwehr“
dargestellt werden.
Diese
Darstellungsänderung ist die Vorbereitung, um im Bebauungsplan die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Gemeinbedarfsfläche zur
Realisierung eines Feuerwehrhauses zu schaffen. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind zukünftige Bauflächen aus dem
Flächennutzungsplan zu entwickeln. Es handelt sich um eine Fläche in der Größe
von ca. 4.901 qm.
Die vorhandenen
Feuerwehrhäuser in Epe und Sögeln entsprechen nicht mehr dem Mindeststandard
gem. DIN 14092 „Feuerwehrhäuser. Aufgrund des Flächenbedarfs kann der
Arbeitsschutz auf den vorhandenen Flächen bzw. in der jetzigen Gebäudestruktur
nicht gewährleistet werden. An das Grundstück werden neben der erforderlichen
Größe, einer guten Erreichbarkeit noch weitere Anforderungen gestellt. Nach
Möglichkeit sollte das Grundstück eine zweiseitige Anbindung aufweisen, damit
bei einer einseitigen Sperrung immer noch das Ausrücken der Feuerwehr
gewährleistet ist. Die Hauptzufuhr sollte an einer Straße liegen, welche im
Rahmen des Winterdienstes frühzeitig und regelmäßig geräumt wird.
Das Grundstück an
der Malgartener Straße erfüllt alle Auflagen. Bei der Wahl des Standortes, in
unmittelbarer Nähe des alten Feuerwehrstandortes, kann davon ausgegangen
werden, dass für die Einsätze der Feuerwehr und damit verbundene
Geräuschkulisse eine Akzeptanz in der Bevölkerung bereits gegeben ist. Die in
unmittelbarer Nähe vorhandene alte Feuerwehr existiert seit 1935.
Im Rahmen der Planverfahren wurde eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB vom 07.10.2022 bis 07.11.2022 durchgeführt, um die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu erläutern und der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgefordert.
Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und Einarbeitung der Anregungen und Hinweise erfolgt nunmehr die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Der Planentwurf mit der Begründung und dazugehörigen Gutachten liegt dazu öffentlich aus. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wird ortsüblich bekannt gemacht. Während der Auslegungsfrist hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Anregungen und Hinweise zur Planung zu geben. Im gleichen Zeitraum werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert.
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurde eine Umweltprüfung mit spezieller Artenschutzprüfung (SAP) und Eingriffsregelung durchgeführt. Dabei wurden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet, sowie Maßnahmen zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft formuliert.
Die Verwaltung empfiehlt, den vorliegenden Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes – OT Epe, einschl. Begründung mit Umweltbericht zu beschließen, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) – Ortsteil Epe und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.
2. Der Entwurf zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Ortsteil Epe und der Entwurf der Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
3. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.
4. Der Umweltbericht mit spezieller Artenschutzprüfung (SAP) ist Bestandteil der Begründung.
5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.