Betreff
Antrag Gemeinde "Neues Leben" Nutzung Sportplatz Pente
Vorlage
WP 21-26/0289
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die Gemeinde „Neues Leben“ beantragt in der Zeit vom 01.07.2023 bis 08.07.2023 die Nutzung der Sportanlage Pente zur Durchführung eines Gemeindefestes und eines Kidcamps mit zwei Übernachtungen.

Der ursprünglich geplante Zeitraum (Antrag vom 20.02.2023) wurde durch die Gemeinde Neues Leben per Mail am 19.04.2023 geändert. Das Sommercamp (09.07.2023-16.07.2023) soll nicht mehr dort stattfinden.

Die Penter Sportanlage steht in diesem Zeitraum zur Verfügung und OBM Winkelmann hat grundsätzlich keine Bedenken.

Um der Gemeinde „Neues Leben“ die Möglichkeit zur Durchführung des Gemeindesfestes/Kidscamps in Bramsche zu ermöglichen, könnte ausnahmsweise die Sportanlage Pente unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

Der Stadt Bramsche entstehen keine Kosten durch die Nutzung.

Aus § 2 Nr. 3 Ordnung für die Benutzung der Turnhallen und Sportplatzanlagen der Stadt Bramsche geht hervor, dass nichtsportliche Veranstaltungen grundsätzlich nicht gestattet sind. Über Ausnahmen entscheidet der Verwaltungsausschuss.

§ 9 der Ordnung für die Benutzung der Turnhallen und Sportplatzanlagen der Stadt Bramsche regelt die zu zahlenden Entgelte pro Stunde bzw. pro Übernachtung.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Bramsche erteilt der Gemeinde „Neues Leben“ eine Nutzungsgenehmigung für die Sportanlage Pente zur Durchführung eines Gemeindefestes/Kidscamp.

Auf die Erhebung einer Nutzungsgebühr wird verzichtet.