Sachverhalt / Begründung:
Die Gemeinde
„Neues Leben“ beantragt in der Zeit vom 01.07.2023 bis 08.07.2023 die Nutzung
der Sportanlage Pente zur Durchführung eines Gemeindefestes und eines Kidcamps
mit zwei Übernachtungen.
Der
ursprünglich geplante Zeitraum (Antrag vom 20.02.2023) wurde durch die Gemeinde
Neues Leben per Mail am 19.04.2023 geändert. Das Sommercamp
(09.07.2023-16.07.2023) soll nicht mehr dort stattfinden.
Die Penter
Sportanlage steht in diesem Zeitraum zur Verfügung und OBM Winkelmann hat
grundsätzlich keine Bedenken.
Um der
Gemeinde „Neues Leben“ die Möglichkeit zur Durchführung des
Gemeindesfestes/Kidscamps in Bramsche zu ermöglichen, könnte ausnahmsweise die
Sportanlage Pente unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
Der Stadt Bramsche
entstehen keine Kosten durch die Nutzung.
Aus § 2 Nr. 3
Ordnung für die Benutzung der Turnhallen und Sportplatzanlagen der Stadt
Bramsche geht hervor, dass nichtsportliche Veranstaltungen grundsätzlich nicht
gestattet sind. Über Ausnahmen entscheidet der Verwaltungsausschuss.
§ 9 der
Ordnung für die Benutzung der Turnhallen und Sportplatzanlagen der Stadt
Bramsche regelt die zu zahlenden Entgelte pro Stunde bzw. pro Übernachtung.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt
Bramsche erteilt der Gemeinde „Neues Leben“ eine Nutzungsgenehmigung für die
Sportanlage Pente zur Durchführung eines Gemeindefestes/Kidscamp.
Auf die
Erhebung einer Nutzungsgebühr wird verzichtet.