Sachverhalt / Begründung:
Die Stadt Bramsche hat nach § 128 NKomVG für
jedes Haushaltsjahr einen konsolidierten Gesamtabschluss aufzustellen. Der
konsolidierte Gesamtabschluss besteht aus einer konsolidierten
Gesamtergebnisrechnung, einer konsolidierten Gesamtbilanz und einem Konsolidierungsbericht. Dem Konsolidierungsbericht sind die
konsolidierte Anlagenübersicht, die konsolidierte Forderungsübersicht und die
konsolidierte Verschuldungsübersicht sowie eine konsolidierte
Rückstellungsübersicht beizufügen. Damit bildet der konsolidierte
Gesamtabschluss den Konzern Stadt Bramsche als rechtliche und wirtschaftliche
Einheit unter Eliminierung (Konsolidierung) sämtlicher konzerninterner
Vermögens-, Schulden und Ergebnisverflechtungen ab.
Der Gesamtabschluss der Stadt Bramsche
beinhaltet die Kernverwaltung (Mutter) und die Stadtwerke Bramsche GmbH (Tochter).
Er stellt in der Gesamtergebnisrechnung und in der Gesamtbilanz alle Vorgänge
so dar, als ob es sich um ein Unternehmen handeln würde.
Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG ist der konsolidierte
Gesamtabschluss nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Rat zu
beschließen. Ein Gesamtabschluss ist erstmals für das Jahr 2021 aufzustellen; (s.a.
Vorlage WP 21-26/0031 „Aufstellung der
Gesamtabschlüsse der Stadt Bramsche ab 2021 - Änderung des NKomVG zum
13.10.2021“).
Die Vollständigkeit und Richtigkeit des
konsolidierten Gesamtabschlusses 2021 wurde am 14.02.2023 vom Bürgermeister
festgestellt.
Eine ausführliche Begründung ist dem als
Anlage beigefügten konsolidierten Gesamtabschluss mit Konsolidierungsbericht
2021 zu entnehmen.
Das
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bramsche hat den konsolidierten Gesamtabschluss
für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 156 NKomVG geprüft und unter Ziffer 5 des
Schlussberichtes über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses 2021 den
Folgendes vermerkt:
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt.
Nach der Beurteilung des RPA aufgrund der bei
der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss den
gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt und ihrer
verselbstständigten Aufgabenbereiche. Der Konsolidierungsbericht steht in Einklang
mit dem Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Gesamtlage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Eine ausführliche Erläuterung zur Prüfung
ist dem als Anlage beigefügten Schlussbericht über die Prüfung des
konsolidierten Gesamtabschlusses der Stadt Bramsche 2021 zu entnehmen.
Eine Stellungnahme des Bürgermeisters zu den
Hinweisen und Empfehlungen ist ferner der Vorlage als Anlage 3 beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Bramsche beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG den konsolidierten
Gesamtabschluss 2021.
Der
Rat bestätigt den geprüften konsolidierten Gesamtabschluss 2021 mit einer
konsolidierten Gesamtbilanzsumme von 213.883.383,95 € und einem konsolidierten
Gesamtergebnis von
4.486.054,60 €.