Betreff
Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis
Vorlage
WP 21-26/0258
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Mit Schreiben vom 06.03.2023 hat der stellvertretende Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hesepe, Herr Frederik Salowsky, seine Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche gemäß § 31 Abs. 1 NBG i. V. m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BeamtStG, zum nächstmöglichen Zeitpunkt beantragt.

 

Herr Salowsky wurde zum 07.08.2018 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister ernannt; die sechsjährige Amtszeit würde mit Ablauf des 06.08.2024 enden. Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Hesepe am 24.02.2023 wurde mit Herrn Joscha Niemann bereits ein Nachfolger für das Amt des stellvertretenden Ortsbrandmeisters vorgeschlagen.

 

 

Form und Inhalt des Antrages auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entsprechen den gesetzlichen Voraussetzungen, da der Antrag von Herrn Salowsky persönlich, in schriftlicher Form und gegenüber dem Dienstvorgesetzten abgegeben wurde. Eine Begründung des Antrages auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis ist nicht vorgeschrieben.

 

Herrn Salowsky ist die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche durch schriftliche Entlassungsverfügung bekanntzugeben.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, den stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Hesepe, Herrn Frederik Salowsky, auf seinen Antrag hin mit Ablauf des 30.06.2023 gemäß § 31 Abs. 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) i. V. m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG) aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche zu entlassen.