Betreff
Ernennung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Sögeln
Vorlage
WP 21-26/0251
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Sögeln am 04.03.2023 wurde Herr Heiko Schäfer zur Ernennung als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Sögeln gemäß § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.

 

Herr Schäfer nimmt die Funktion des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Sögeln bereits seit dem 19.12.2017 wahr.

Die sechsjährige Amtszeit endet gemäß § 20 Abs. 4 NBrandSchG mit Ablauf des 18.12.2023

Vom 08.11.2016 bis zum 18.12.2017 wurde Herr Schäfer bereits kommissarisch mit der Wahrnehmung und der Funktion des Ortsbrandmeisters beauftragt.

 

Seitens des Stadtbrandmeisters Jörg Ludwigs und des Kreisbrandmeisters Cornelis van de Water bestehen gegen die Ernennung von Herrn Schäfer zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Sögeln keine Bedenken.

 

Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Stadt Bramsche über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche auf die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 

Diese Ernennung erfolgt unabhängig von der geplanten Fusion der Ortsfeuerwehren Epe und Sögeln. Eine ggf. notwendige Anpassung der Ehrenbeamtenverhältnisse der Ortsfeuerwehren Epe und Sögeln erfolgt im Rahmen der Fusion.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, Herrn Heiko Schäfer zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Sögeln, zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.