Betreff
Förderrichtlinie und Antragsformular zum Förderprogramm für Balkonkraftwerke
Vorlage
WP 21-26/0239
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Auf Grundlage der Haushaltsplanberatungen im Stadtentwickelungsausschuss vom 24.11.2022 hat der Rat der Stadt Bramsche ein kommunales Förderprogramm für sogenannte Balkonkraftwerke in Bramsche beschlossen.  Insgesamt sind für diese Mini-Solaranlagen 30.000 Euro im Haushalt 2023 bereitgestellt worden.

Um Regeln und Kriterien festzulegen, an denen sich die für die Bewilligung von Fördermitteln verant- wortlichen Stellen bei der Projektbewertung, -auswahl und Förderentscheidung orientieren müssen, empfiehlt die Verwaltung die von ihr erarbeitete und im Anhang befindliche Förderrichtlinie und ein entsprechendes Antragsformular als Vergabegrundlage zu beschließen.

 

Gefördert werden Stromerzeugungsgeräte – sogenannte Balkonsolarmodule, Balkonkraftwerke oder Stecker-Solar-Geräte im selbst genutztem Wohnraum. Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen ist die Bezeichnung von Stecker-Solargeräten vielfältig: Balkonmodule, Mini-Solaranlage, Plug-&-Play-Solaranlage oder Balkonkraftwerk. Allen gemein ist, dass sie im technischen Sinn keine „Anlage“, sondern Strom erzeugende Haushaltsgeräte für den Eigenbedarf sind und maximal 600 Watt elektrische Leistung erzeugen. Eine Mindestleistung von 400 Watt ist in diesem Fall Voraussetzung für eine Förderung. Sie können von Privatpersonen selbst montiert, angeschlossen und genutzt werden. Balkonbrüstungen, Außenwände, Dächer, Terrassen und Gärten kommen zum Aufbau oder Anbringen in Frage. Die Geräte setzen sich aus Standard-Solarmodulen und einem Wechselrichter zusammen, der den Gleichstrom der Solaranlage in 230-Volt-Wechselstrom für Haushaltsgeräte umwandelt. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die bezuschussten Balkonkraftwerke müssen auf Bramscher Gemarkung eingesetzt werden.

 

Die Förderung wird in Form einer Anteilsfinanzierung als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Zuschuss beträgt 300 Euro je Bramscher Haushalt einmalig. Bei diesem Förderprogramm handelt es sich um freiwillige Leistungen der Stadt Bramsche. Ein Anspruch der Antragstellung auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr erfolgt die Zuteilung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

Antragberechtigt sind natürliche Personen des privaten Rechts, die Mieterin bzw. Mieter oder Eigentümerin bzw. Eigentümer einer selbst genutzten Wohnung oder eines selbstgenutzten Hauses auf Bramscher Stadtgebiet sind.

 

Nicht förderfähig sind:

-        Geräte, welche vor dem 01.04.2023 (Rechnungsdatum) angeschafft wurden

-        Umsetzungsorte, denen planungs- oder baurechtliche Belange oder der Denkmalschutz entgegenstehen

-        Umsetzungen an gewerblich genutzten Gebäuden und Gebäudeteilen

 

Sind die Fördermittel ausgeschöpft, besteht kein Rechtsanspruch auf den Förderzuschuss seitens des Antragsstellers

 

Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Originalrechnungen, des Kaufvertrages sowie der Zahlungsnachweise, die umgehend nach Abwicklung des Erwerbsgeschäftes, spätestens jedoch 4 Monate nach Erteilung des Bewilligungsbescheides der Stadt Bramsche vorzulegen sind. Die Rechnung muss auf die Antragstellenden ausgestellt sein.

 

Die Förderrichtlinie tritt am 01.04.2023 in Kraft. Für die Förderung stehen insgesamt 30.000 Euro zur Verfügung. Die Förderung endet, sobald die Mittel ausgezahlt wurden.


Beschlussvorschlag:

 

Die von der städtischen Verwaltung ausgearbeitete Förderrichtlinie und das entsprechende Antragsformular werden als Vergabegrundlage für das kommunale Förderprogramm bzw. für die Gewährung von Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen/Balkonkraftwerke in Bramsche beschlossen.