Betreff
Öffentliche Ausschreibung der Stelle "Erste Stadträtin/Erster Stadtrat (m/w/d)"
Vorlage
WP 21-26/0238
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Bramsche vom 08.12.2022 wurde Herr Ulrich Willems mit Wirkung ab 01.07.2023 unter erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit zum Ersten Stadtrat der Stadt Bramsche gewählt. Gleichzeitig hat der Rat beschlossen, den Eintritt in den Ruhestand aus dienstlichen Gründen bis zum 31.12.2023 hinauszuschieben.

 

Mit dem Eintritt in den Ruhestand von Herrn Willems zum 01.01.2024 wäre das Amt „Erste Stadträtin/Erster Stadtrat“ dann vakant. Daher ist beabsichtigt, die Stelle zeitnah auszuschreiben.

 

In Anwendung des § 109 NKomVG obliegt dem Rat der Stadt Bramsche die Zuständigkeit für die Ausschreibung der Stelle „Erste Stadträtin/Erster Stadtrat“.

 

Die nachrichtlich angefügte Stellenausschreibung wurde mit den Fraktionen abgestimmt.

Das Anforderungsprofil entspricht der in der Anlage angefügten Stellenausschreibung.

Als Bewerbungsschlusstermin wird der 23.04.2023 vorgeschlagen.

 

Es ist beabsichtigt, die Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt in diversen Print- und Onlineausgaben öffentlich auszuschreiben (u.a. NOZ, HAZ, NJW, WN, Nieders. Mininsterialblatt, interamt.de, Bramsche.de, stepstone.de u.a.).

 

Das Auswahlverfahren wird auf Beschluss des Verwaltungsausschusses von der Deutschen Gesellschaft für Personalwesen e.V. - dpg - begleitet (vgl. Vorlage WP 21-26/0227).

 

Die Wahl einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers auf Vorschlag des Bürgermeisters obliegt ebenfalls dem Rat der Stadt Bramsche. Eine entsprechende Vorlage könnte dem Rat in der Juni-Sitzung vorgelegt werden.

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt die Wahlbeamtenstelle „Erste Stadträtin/Erster Stadtrat“ öffentlich auszuschreiben.