Sachverhalt / Begründung:
Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Bramsche vom 08.12.2022
wurde Herr Ulrich Willems mit Wirkung ab 01.07.2023 unter erneuter Berufung in
das Beamtenverhältnis auf Zeit zum Ersten Stadtrat der Stadt Bramsche gewählt.
Gleichzeitig hat der Rat beschlossen, den Eintritt in den Ruhestand aus
dienstlichen Gründen bis zum 31.12.2023 hinauszuschieben.
Mit dem Eintritt in den Ruhestand von Herrn Willems zum 01.01.2024 wäre
das Amt „Erste Stadträtin/Erster Stadtrat“ dann vakant. Daher ist beabsichtigt,
die Stelle zeitnah auszuschreiben.
In Anwendung des § 109 NKomVG obliegt dem Rat der Stadt Bramsche die
Zuständigkeit für die Ausschreibung der Stelle „Erste Stadträtin/Erster
Stadtrat“.
Die nachrichtlich angefügte Stellenausschreibung wurde mit den Fraktionen
abgestimmt.
Das Anforderungsprofil entspricht der in der Anlage angefügten
Stellenausschreibung.
Als Bewerbungsschlusstermin wird der 23.04.2023 vorgeschlagen.
Es ist beabsichtigt, die Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt in diversen
Print- und Onlineausgaben öffentlich auszuschreiben (u.a. NOZ, HAZ, NJW, WN,
Nieders. Mininsterialblatt, interamt.de, Bramsche.de, stepstone.de u.a.).
Das Auswahlverfahren wird auf Beschluss des Verwaltungsausschusses von
der Deutschen Gesellschaft für Personalwesen e.V. - dpg - begleitet (vgl.
Vorlage WP 21-26/0227).
Die Wahl einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers auf Vorschlag des
Bürgermeisters obliegt ebenfalls dem Rat der Stadt Bramsche. Eine entsprechende
Vorlage könnte dem Rat in der Juni-Sitzung vorgelegt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bramsche beschließt die Wahlbeamtenstelle „Erste Stadträtin/Erster Stadtrat“ öffentlich auszuschreiben.