Sachverhalt /
Begründung:
Nach dem Vertrag mit
der Freien Waldorfschule Evinghausen e.V. über die Finanzierung der
Betriebskosten ist der Pauschalzuschuss der Stadt für jeweils zwei
Kindergartenjahre festzusetzen.
Der Pauschalzuschuss
wird wie folgt ermittelt:
Für die Berechnung
des pauschalen städtischen Zuschusses pro Kind mit Wohnsitz in Bramsche sind
zunächst die von der Stadt anerkannten Betriebskosten des Waldorfkindergartens
pro Kind zu ermitteln.
Die Betriebskosten je
Kind werden dann in Höhe des Prozentsatzes erstattet, der dem durchschnittlichen
Prozentsatz des städtischen Zuschusses an den Gesamtausgaben der kirchlichen
Kindertagesstätten in Bramsche entspricht.
Kosten des
Waldorfkindergartens Evinghausen laut Haushaltsplan für das Kindergartenjahr
2022/2023
Die veranschlagten
Betriebskosten belaufen sich auf 483.459 €. Diese Kosten sind im Vergleich mit
den Betriebskosten der kirchlichen Kindergärten angemessen.
Die Einrichtung hat
die Erlaubnis zum Betrieb zweier Kindergartengruppen mit jeweils 25 Plätzen und
einer sonstigen Tageseinrichtungsgruppe mit 11 Plätzen. In der sonstigen
Tageseinrichtungsgruppe werden die Kinder nur an 3 Wochentagen betreut.
Zur Bestimmung der
Gesamtzahl der Plätze werden die 11 Plätze in der sonstigen
Tageseinrichtungsgruppe entsprechend der wöchentlichen Betreuungstage nur zu
3/5 berücksichtigt. Die Gesamtzahl der Plätze beträgt demnach 57.
Berechnung der Kosten
je Kind
483.459 € : 57 Kinder = 8.482 €
Zuschüsse an die kirchlichen Kindergärten 2021
Betriebskosten Stadtzuschuss Zuschuss
in %
8.555.502,18 € 4.285.346,60 € 50,09 %
Zuschuss je Kind
Kindergartenkinder:
8.482 € x 50,09% = 4.249 €
Für Kinder in der
sonstigen Tageseinrichtungsgruppe beträgt der Zuschuss 3/5, da diese nur an 3
von 5 Wochentagen betreut werden. Das sind 2.549 €.
Zuletzt betrug der
Zuschuss 3.094 € bzw. 1.856 € je Kind. Die Steigerung erklärt sich dadurch,
dass das Fachpersonal nun tarifgerecht bezahlt werden soll, was seitens der
Stadt, wie bei anderen Trägern auch, selbstverständlich akzeptiert und begrüßt
wird.
Organzuständigkeit:
Der Vertrag zwischen
der Freien Waldorfschule Evinghausen e.V. und der Stadt Bramsche aus dem Jahre
1999 sieht vor, dass der Zuschuss durch Ratsbeschluss festgesetzt wird. Da der
Rat nach den Bestimmungen der NGO bzw. des NKomVG nicht das zuständige Organ
war, wurden die Beschlüsse ab 2004 dem Verwaltungsausschuss zur Entscheidung
vorgelegt. Alle anderen Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen werden ohne
Gremienbeschlüsse festgesetzt, selbstverständlich im Rahmen der
haushaltsrechtlichen Ermächtigung. Wie bei den anderen Einrichtungen, ist die
Festsetzung des von der Stadt zu tragenden Zuschusses für den
Waldorfkindergarten Evinghausen vertraglich geregelt. Die Festsetzung
beschränkt sich demnach auf eine schlichte rechnerische Umsetzung der
Vereinbarung. Es ist kein Grund ersichtlich, beim Waldorfkindergarten Evinghausen
anders zu verfahren als bei den anderen Einrichtungen, zumal das die Auszahlung
des Zuschusses beschleunigen würde.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, den Zuschuss zukünftig als Geschäft der laufenden Verwaltung
durch das Organ Bürgermeister festsetzen zu lassen.
- Die Stadt zahlt
für die Kita-Jahre 2022/2023 und 2023/2024 an den Waldorfkindergarten
Evinghausen für jedes Kind aus Bramsche einen jährlichen Pauschalzuschuss
in Höhe von 4.249 € für Kinder in Regelgruppen und 2.549 € für Kinder in
der sonstigen Tageseinrichtungsgruppe.
- Zukünftige Betriebskostenzuschüsse werden als Geschäft der laufenden
Verwaltung geführt. Die Verwaltung wird die Zuschüsse demzufolge im Rahmen
der haushaltsrechtlichen Ermächtigung mit dem Träger festsetzen.