Betreff
Betriebskostenzuschuss für den Waldorfkindergarten Evinghausen für die Kita-Jahre 2022/2023 und 2023/2024
Vorlage
WP 21-26/0236
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Nach dem Vertrag mit der Freien Waldorfschule Evinghausen e.V. über die Finanzierung der Betriebskosten ist der Pauschalzuschuss der Stadt für jeweils zwei Kindergartenjahre festzusetzen.

 

Der Pauschalzuschuss wird wie folgt ermittelt:

Für die Berechnung des pauschalen städtischen Zuschusses pro Kind mit Wohnsitz in Bramsche sind zunächst die von der Stadt anerkannten Betriebskosten des Waldorfkindergartens pro Kind zu ermitteln.

Die Betriebskosten je Kind werden dann in Höhe des Prozentsatzes erstattet, der dem durchschnittlichen Prozentsatz des städtischen Zuschusses an den Gesamtausgaben der kirchlichen Kindertagesstätten in Bramsche entspricht.

                                               

Kosten des Waldorfkindergartens Evinghausen laut Haushaltsplan für das Kindergartenjahr 2022/2023

Die veranschlagten Betriebskosten belaufen sich auf 483.459 €. Diese Kosten sind im Vergleich mit den Betriebskosten der kirchlichen Kindergärten angemessen.

 

Die Einrichtung hat die Erlaubnis zum Betrieb zweier Kindergartengruppen mit jeweils 25 Plätzen und einer sonstigen Tageseinrichtungsgruppe mit 11 Plätzen. In der sonstigen Tageseinrichtungsgruppe werden die Kinder nur an 3 Wochentagen betreut.

 

Zur Bestimmung der Gesamtzahl der Plätze werden die 11 Plätze in der sonstigen Tageseinrichtungsgruppe entsprechend der wöchentlichen Betreuungstage nur zu 3/5 berücksichtigt. Die Gesamtzahl der Plätze beträgt demnach 57. 

 

Berechnung der Kosten je Kind

483.459 € : 57 Kinder = 8.482

 

Zuschüsse an die kirchlichen Kindergärten 2021

Betriebskosten                 Stadtzuschuss                   Zuschuss in %

8.555.502,18 €                    4.285.346,60 €                    50,09 %

 

Zuschuss je Kind

Kindergartenkinder: 8.482 € x 50,09% = 4.249 €

 

Für Kinder in der sonstigen Tageseinrichtungsgruppe beträgt der Zuschuss 3/5, da diese nur an 3 von 5 Wochentagen betreut werden. Das sind 2.549 €.

 

Zuletzt betrug der Zuschuss 3.094 € bzw. 1.856 € je Kind. Die Steigerung erklärt sich dadurch, dass das Fachpersonal nun tarifgerecht bezahlt werden soll, was seitens der Stadt, wie bei anderen Trägern auch, selbstverständlich akzeptiert und begrüßt wird. 

 

Organzuständigkeit:

Der Vertrag zwischen der Freien Waldorfschule Evinghausen e.V. und der Stadt Bramsche aus dem Jahre 1999 sieht vor, dass der Zuschuss durch Ratsbeschluss festgesetzt wird. Da der Rat nach den Bestimmungen der NGO bzw. des NKomVG nicht das zuständige Organ war, wurden die Beschlüsse ab 2004 dem Verwaltungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Alle anderen Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen werden ohne Gremienbeschlüsse festgesetzt, selbstverständlich im Rahmen der haushaltsrechtlichen Ermächtigung. Wie bei den anderen Einrichtungen, ist die Festsetzung des von der Stadt zu tragenden Zuschusses für den Waldorfkindergarten Evinghausen vertraglich geregelt. Die Festsetzung beschränkt sich demnach auf eine schlichte rechnerische Umsetzung der Vereinbarung. Es ist kein Grund ersichtlich, beim Waldorfkindergarten Evinghausen anders zu verfahren als bei den anderen Einrichtungen, zumal das die Auszahlung des Zuschusses beschleunigen würde.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Zuschuss zukünftig als Geschäft der laufenden Verwaltung durch das Organ Bürgermeister festsetzen zu lassen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadt zahlt für die Kita-Jahre 2022/2023 und 2023/2024 an den Waldorfkindergarten Evinghausen für jedes Kind aus Bramsche einen jährlichen Pauschalzuschuss in Höhe von 4.249 € für Kinder in Regelgruppen und 2.549 € für Kinder in der sonstigen Tageseinrichtungsgruppe.
  2. Zukünftige Betriebskostenzuschüsse werden als Geschäft der laufenden Verwaltung geführt. Die Verwaltung wird die Zuschüsse demzufolge im Rahmen der haushaltsrechtlichen Ermächtigung mit dem Träger festsetzen.