Betreff
Verkehrsregelung durch die Feuerwehr
Vorlage
WP 21-26/0230
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Bereits in der Vergangenheit haben Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche die Begleitung von örtlichen Veranstaltungen, insbesondere von Schützen- und Laternenumzügen, übernommen. Hierbei erfolgte zur Sicherung eines Umzugs auch eine Regelung des Straßenverkehrs.

In der Straßenverkehrsordnung sind keine Befugnisse für die Verkehrsregelung durch Feuerwehren vorgesehen. Diese obliegen den Straßenverkehrsbehörden und der Polizei. Die Befugnis zu einem Eingriff in den Straßenverkehr wurde einer Feuerwehr bislang ausschließlich im Einsatzfall auf der Grundlage des § 24 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) zugestanden.

Das Land Niedersachsen hat durch eine Änderung des NBrandSchG zum 18.07.2022 Rechtssicherheit in Bezug auf die Durchführung von verkehrsregelnden Maßnahmen bei Umzügen durch die Feuerwehr geschaffen. Die Regelung des Straßenverkehrs bei gemeindlichen Umzügen wird in § 2 Absatz 6 des NBrandSchG erstmalig geregelt.

Danach kann die Stadt Bramsche durch einen Ratsbeschluss die folgende Regelung treffen: Zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen können die Befugnisse für die Verkehrsregelung durch die örtliche Feuerwehr wahrgenommen werden, soweit hierfür Polizeivollzugskräfte nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen und der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung (§ 2 Absatz 1 NBrandSchG) nicht gefährdet wird.

In einem Erlass des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport wird die neue Regelung umfangreich erläutert.

Das Stadtkommando der Freiwilligen Feuerwehr hat sich dafür ausgesprochen, auch in der Zukunft die bisher geübte Praxis bei der Begleitung von Umzügen beibehalten zu wollen und die Verwaltung gebeten, eine entsprechende Möglichkeit zur Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Bramsche vorzubereiten.

Es wird darauf hingewiesen, dass auch im Falle einer entsprechenden Beschlussfassung die Entscheidung über die Begleitung eines konkreten Umzugs dem jeweiligen Ortsbrandmeister obliegt. Dieser hat zu prüfen, ob durch die (freiwillige) Begleitung eines Umzugs die Wahrnehmung der Pflichtaufgaben der örtlichen Feuerwehr gefährdet wäre.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, dass die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bramsche auf Antrag zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen ermächtigt wird, verkehrssichernde und begleitende Maßnahmen durchzuführen.