Betreff
überplanmäßige Aufwendungen - Pensions- & Beihilferückstellungen 2022
Vorlage
WP 21-26/0221
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Entsprechend der Berechnungen der Niedersächsischen Versorgungskasse (NVK) vom 09.02.2022 zum Jahresabschluss 2021 sind für die Jahre 2022 ff. keine neuen Zuführungen zu den Pensions- und Beilhilferückstellungen prognostiziert worden. Im Gegenteil, die bisher eingebuchten Werte sind nach den Berechnungen vom 09.02.2022 ertragswirksam zu reduzieren.

Trotz der Prognose-Berechnung der NVK sind für den Haushaltsplan 2022 für Zuführungen zu Pensionsrückstellungen 80.000 € und für Zuführungen zu Beihilferückstellungen 13.000 € eingeplant worden. Zusätzlich sind für Zuführungen zu Rückstellungen für Altersteilzeit und andere Maßnahmen 70.000 € in 2022 eingeplant.

 

Mit Bescheid der NVK vom 08.12.2022 zum Stichtag 31.12.2022 sind der Stadt nun neue Berechnungen vorgelegt worden. Nach diesen Berechnungen sind nun im Saldo von aktiven Beamt*innen und Versorgungsempfängern 672.723,00 € bei den Pensionsrückstellungen (Produktsachkonto der Zuführung 11110.4151000) und 139.672,00 € bei den Beihilferückstellungen (Produktsachkonto 11110.4161000) zuzuführen.

 

Im Wesentlichen ergeben sich diese erheblichen Zuführungsbeträge durch die am 01.12.2022 beschlossene Besoldungserhöhung um 2,8 %, die die NVK erst mit Beschluss in den Berechnungen einbeziehen darf, und der Einstellung einer Beamtin (ca. 300.000 €).

 

Die im ersten Absatz genannten Planansätze befinden sich in einem Deckungskreis. In diesem stehen somit für alle Zuführungen zu Rückstellungen im Personalbereich 163.000 € zur Verfügung. Da bereits für Rückstellungen für Altersteilzeit und andere Maßnahmen bereits 120.982,73 € gebucht sind, bleiben im Deckungskreis für die o.g. Zuführungen lediglich 42.017,27 € zur Verfügung.

 

Bei allen Zuführungen zu den Rückstellungen handelt es sich um zahlungsneutrale Aufwendungen.

 

Im Saldo besteht insgesamt ein Fehlbedarf von 770.377,73 €.

 

Dieser Fehlbedarf ist über eine überplanmäßige Aufwendung im Rahmen der Gesamtdeckung (Mehrerträge bei den Anteilen der Einkommensteuer; 61101.3021000) zu decken.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche bewilligt überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz für die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von 672.723,00 € und zu den Beihilferückstellungen in Höhe von 139.672,00 €, gemindert um die noch zu Verfügung stehenden Mittel aus den Planansätzen 2022 von 42.017,27 €.

 

Insgesamt überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 770.377,73 €.

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen werden gedeckt durch entsprechende Mehrerträge bei den Anteilen an der Einkommensteuer.