Sachverhalt / Begründung:
Entsprechend der Berechnungen der Niedersächsischen Versorgungskasse
(NVK) vom 09.02.2022 zum Jahresabschluss 2021 sind für die Jahre 2022 ff. keine
neuen Zuführungen zu den Pensions- und Beilhilferückstellungen prognostiziert worden.
Im Gegenteil, die bisher eingebuchten Werte sind nach den Berechnungen vom
09.02.2022 ertragswirksam zu reduzieren.
Trotz der Prognose-Berechnung der NVK sind für den Haushaltsplan 2022 für
Zuführungen zu Pensionsrückstellungen 80.000 € und für Zuführungen zu
Beihilferückstellungen 13.000 € eingeplant worden. Zusätzlich sind für
Zuführungen zu Rückstellungen für Altersteilzeit und andere Maßnahmen 70.000 €
in 2022 eingeplant.
Mit Bescheid der NVK vom 08.12.2022 zum Stichtag 31.12.2022 sind der Stadt
nun neue Berechnungen vorgelegt worden. Nach diesen Berechnungen sind nun im
Saldo von aktiven Beamt*innen und Versorgungsempfängern 672.723,00 € bei den Pensionsrückstellungen
(Produktsachkonto der Zuführung 11110.4151000) und 139.672,00 € bei den Beihilferückstellungen
(Produktsachkonto 11110.4161000) zuzuführen.
Im Wesentlichen ergeben sich diese erheblichen Zuführungsbeträge durch
die am 01.12.2022 beschlossene Besoldungserhöhung um 2,8 %, die die NVK erst
mit Beschluss in den Berechnungen einbeziehen darf, und der Einstellung einer
Beamtin (ca. 300.000 €).
Die im ersten Absatz genannten Planansätze befinden sich in einem
Deckungskreis. In diesem stehen somit für alle Zuführungen zu Rückstellungen im
Personalbereich 163.000 € zur Verfügung. Da bereits für Rückstellungen für
Altersteilzeit und andere Maßnahmen bereits 120.982,73 € gebucht sind, bleiben
im Deckungskreis für die o.g. Zuführungen lediglich 42.017,27 € zur Verfügung.
Bei allen Zuführungen zu den Rückstellungen handelt es sich um zahlungsneutrale
Aufwendungen.
Im Saldo besteht insgesamt ein Fehlbedarf von 770.377,73 €.
Dieser Fehlbedarf ist über eine überplanmäßige Aufwendung im Rahmen der
Gesamtdeckung (Mehrerträge bei den Anteilen der Einkommensteuer; 61101.3021000)
zu decken.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bramsche bewilligt überplanmäßige
Aufwendungen gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz für die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in
Höhe von 672.723,00 € und zu den Beihilferückstellungen in Höhe von 139.672,00
€, gemindert um die noch zu Verfügung stehenden Mittel aus den Planansätzen
2022 von 42.017,27 €.
Insgesamt
überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 770.377,73 €.
Die überplanmäßigen
Aufwendungen werden gedeckt durch entsprechende Mehrerträge bei den Anteilen an
der Einkommensteuer.