Sachverhalt / Begründung:
Die Planstraße zweigt im Bereich der Grundstücke Spechtstraße 2 und
Kanalstraße 3a und 3b in nordwestlicher Richtung von der Kanalstraße ab, und
soll das geplante Baugebiet ringförmig erschließen.
Die Vermessung der Flächen wurde bereits in Auftrag gegeben. Um eine
zeitnahe Vermarktung der Grundstücke gewährleisten zu können, ist die Benennung
der Straße zu diesem Zeitpunkt notwendig.
Die Zuständigkeit des Ortsrates Lappenstuhl für diese Beschlussfassung
ergibt sich aus § 58 Abs. (2) Nr. 1 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Eine Übersicht über die geplante
Vermessung ist beigefügt.
Die Benennung wird wirksam mit dem Tage der Bekanntmachung in der
örtlichen Presse.
Beschlussvorschlag:
Die Planstraße
zur Erschließung der Flächen innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 170 –
Spechtstraße wird folgendermaßen benannt:
Vorschlag 1:
Sperlingsweg;
Vorschlag 2:
Kuckucksweg.