Betreff
Straßenbenennung im Ortsteil Lappenstuhl
Vorlage
WP 21-26/0218
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Die Planstraße zweigt im Bereich der Grundstücke Spechtstraße 2 und Kanalstraße 3a und 3b in nordwestlicher Richtung von der Kanalstraße ab, und soll das geplante Baugebiet ringförmig erschließen.

 

Die Vermessung der Flächen wurde bereits in Auftrag gegeben. Um eine zeitnahe Vermarktung der Grundstücke gewährleisten zu können, ist die Benennung der Straße zu diesem Zeitpunkt notwendig.

 

Die Zuständigkeit des Ortsrates Lappenstuhl für diese Beschlussfassung ergibt sich aus § 58 Abs. (2) Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Eine Übersicht über die geplante Vermessung ist beigefügt.

 

Die Benennung wird wirksam mit dem Tage der Bekanntmachung in der örtlichen Presse.

 


Beschlussvorschlag:

Die Planstraße zur Erschließung der Flächen innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 170 – Spechtstraße wird folgendermaßen benannt:

Vorschlag 1: Sperlingsweg;

Vorschlag 2: Kuckucksweg.