Sachverhalt / Begründung:
Eine Maßnahme ist der „Wettbewerb Lokalhelden“. Hierfür hat die Stadt Bramsche eine Förderrichtlinie im Dezember 2021 erlassen.
Förderfähig waren im Förderbereich a) investive Maßnahmen im Innen- und Außenbereich wie Sonnenschirme, Mobiliar etc. und im Förderbereich b) Ansiedlung/ Neueröffnung. Die Richtlinie hatte einen Förderzeitraum vom 08. Dezember 2021 bis zum 28.02.2022 (Förderbereich a) bzw. 31.12.2022 (Förderbereich b). Die Förderquote betrug 60 %. Das Budget von 30.000 € wurde durch Anträge komplett belegt.
Durch eine Mittelverschiebung innerhalb des Antrags „Bramsche bringt`s: lebendig und resilient“ beim Förderprogramm „Zukunftsräume Niedersachsen“ stehen für die Richtlinie weitere 15.000 € als Budget zur Verfügung.
Für die Ko-Finanzierung (40 % = 6 tsd €) waren bereits Mittel im Haushalt 2022 eingestellt.
Beschlussvorschlag:
Die Laufzeit der Förderrichtlinie Gastronomie „Lokalhelden“ (siehe WP 21-26/0062) wird für beide Förderbereiche a) und b) bis zum 31. März 2023 verlängert.