Betreff
Verlängerung der Förderrichtlinie Gastronomieförderung – „Lokalhelden“
Vorlage
WP 21-26/0213
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die Stadt Bramsche hat sich mit dem Antrag „Bramsche bringt`s: lebendig und resilient“ erfolgreich beim Programm „Zukunftsräume Niedersachsen“ beworben und erhält Fördermittel bis zum 31.12.2023.

Eine Maßnahme ist der „Wettbewerb Lokalhelden“. Hierfür hat die Stadt Bramsche eine Förderrichtlinie im Dezember 2021 erlassen.   

 

Förderfähig waren im Förderbereich a) investive Maßnahmen im Innen- und Außenbereich wie Sonnenschirme, Mobiliar etc. und im Förderbereich b) Ansiedlung/ Neueröffnung. Die Richtlinie hatte einen Förderzeitraum vom 08. Dezember 2021 bis zum 28.02.2022 (Förderbereich a) bzw. 31.12.2022 (Förderbereich b). Die Förderquote betrug 60 %. Das Budget von 30.000 € wurde durch Anträge komplett belegt.

 

Durch eine Mittelverschiebung innerhalb des Antrags „Bramsche bringt`s: lebendig und resilient“ beim Förderprogramm „Zukunftsräume Niedersachsen“ stehen für die Richtlinie weitere 15.000 € als Budget zur Verfügung.

 

Für die Ko-Finanzierung (40 % = 6 tsd €) waren bereits Mittel im Haushalt 2022 eingestellt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Laufzeit der Förderrichtlinie Gastronomie „Lokalhelden“ (siehe WP 21-26/0062) wird für beide Förderbereiche a) und b) bis zum 31. März 2023 verlängert.