Sachverhalt / Begründung:
Die Grundschule Ueffeln hat bei der Stadt
Bramsche den Antrag auf Einrichtung eines offenen Ganztagsangebotes ab dem Schuljahr
2023/24 eingereicht.
Zum Verfahren:
Gesetzliche Grundlage für die
Ganztagsbeschulung ist § 23 des Nds. Schulgesetzes (NSchG) „Ganztagsschule,
Halbtagsschule“ in Verbindung mit dem RdErl. des MK vom 01.08.2014 „Die Arbeit
in der Ganztagsschule“.
Danach können Anträge zur Errichtung von
Ganztagsschulen von einem Schulträger, einer Schule oder dem Schulelternrat
einer Schule gestellt werden. In den beiden letztgenannten Fällen kann der
Antrag nur im Einvernehmen mit dem Schulträger gestellt werden.
Die Anträge zum Schuljahr 2023/24 müssen
spätestens bis zum 01.12.2022 beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung
Osnabrück eingehen. Der Antrag der Grundschule Ueffeln wird - vorbehaltlich der
Zustimmung der Ratsgremien - fristgerecht an das Regionale Landesamt für Schule
und Bildung Osnabrück weitergeleitet.
Zum Antrag der Grundschule Ueffeln:
Im Schuljahr 2022/23 besuchen 61 Kinder die Grundschule
Ueffeln.
Derzeit nehmen bis zu 22 Schülerinnen und
Schüler an fünf Wochentagen an der kostenpflichtigen Nachmittagsbetreuung durch
Tagespflegekräfte teil. Diese Tagespflegekräfte wurden bereits zu pädagogischen
Mitarbeiter/innen weitergebildet und sollen künftig in Zusammenarbeit mit
Lehrer/innen die Betreuung im Rahmen des Ganztages übernehmen.
Die Schülerzahl wird zum nächsten Schuljahr
auf voraussichtlich 68 Kinder steigen. Aufgrund des kostenlosen und qualitativ
hochwertigen Angebotes im Ganztag liegt die prognostizierte Teilnehmerzahl für
das geplante Ganztagsangebot ab dem Schuljahr 2023/24 bei bis zu 40
Schüler/innen täglich. Geplant ist eine offene Ganztagsschule im
5-Tage-Betrieb: montags bis donnerstags in der Zeit von Unterrichtsende bis 15:30
Uhr und freitags in der Zeit von Unterrichtsende bis 14:45 Uhr.
Die Errichtung einer Ganztagsschule wurde in
der Gesamtkonferenz der Schule unter Mitwirkung der Elternvertreter und des
Schulelternrates beschlossen.
Zur Finanzierung des Ganztagsangebotes:
Die Stadt Bramsche befürwortet und
unterstützt die Errichtung von offenen Ganztagsangeboten an den Bramscher
Grundschulen. Die übrigen Grundschulen werden bereits als Ganztagsschule
geführt. Mit dem Antrag der Grundschule Ueffeln würde ab dem Schuljahr 2023/24
an allen Bramscher Grundschulen ein Ganztagsangebot vorgehalten.
Die Errichtung von Ganztagsschulen und die
kostenfreie Teilnahme am Ganztag decken den ab dem Schuljahr 2026/27 zu
erwartenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und sind kommunalpolitisch
wünschenswert.
Die Finanzierung des offenen
Ganztagsangebotes wird aus den Budgets der Schulen aus Landesmitteln nach § 32
Abs. 4 NSchG geleistet, welches den Schulen zur eigenverantwortlichen
Bewirtschaftung zur Verfügung steht.
Es ist davon auszugehen, dass die vom Land
zur Verfügung gestellten Mittel nicht für ein Ganztagsangebot ausreichen
werden, welches mit den Angeboten der bisherigen Bramscher Grundschulen
vergleichbar wäre. Eine kommunale Mitfinanzierung ist daher geboten.
Es erfolgt daher seitens der Stadt Bramsche
eine Bezuschussung des Ganztagsangebotes. Das zur Verfügung stehende
Gesamtbudget wird unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten an der
Schule und im Verhältnis der jeweils am Ganztag teilnehmenden Schüler/innen auf
die Schulen aufgeteilt.
Der ursprüngliche Ansatz von 175.000 € wurde
aufgrund der Antragstellungen der Honigmoor-Schule Epe und der Bühner-Bach-Schule
Achmer bereits im Zuge der Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2021
auf 200.000 € erhöht. Aktuell stehen damit auskömmliche Haushaltsmittel zur
Verfügung, so dass für das Haushaltsjahr 2023 keine Erhöhung des Ansatzes
geboten ist.
Investive Haushaltsmittel für die
Mittagsverpflegung sind über die Veränderungsliste für den Haushalt 2023
berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Bramsche stimmt dem Antrag der
Grundschule Ueffeln zur Einrichtung eines offenen Ganztagsangebotes an dieser
Schule ab dem Schuljahr 2023/24 zu.
Der Antrag wird – auf Grundlage des
pädagogischen Konzeptes der Schule – nach Ziff. 2.4 bis 2.7 des
Ganztagsschulerlasses (Offene Ganztagsschule) gestellt.
Über die Bereitstellung städtischer
Haushaltsmittel zur ergänzenden Finanzierung des Ganztagsangebotes wird im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2023 entschieden.