Betreff
Offenes Ganztagsschulangebot der Grundschule Ueffeln
Vorlage
WP 21-26/0206
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Die Grundschule Ueffeln hat bei der Stadt Bramsche den Antrag auf Einrichtung eines offenen Ganztagsangebotes ab dem Schuljahr 2023/24 eingereicht.

 

Zum Verfahren:

 

Gesetzliche Grundlage für die Ganztagsbeschulung ist § 23 des Nds. Schulgesetzes (NSchG) „Ganztagsschule, Halbtagsschule“ in Verbindung mit dem RdErl. des MK vom 01.08.2014 „Die Arbeit in der Ganztagsschule“.

 

Danach können Anträge zur Errichtung von Ganztagsschulen von einem Schulträger, einer Schule oder dem Schulelternrat einer Schule gestellt werden. In den beiden letztgenannten Fällen kann der Antrag nur im Einvernehmen mit dem Schulträger gestellt werden.

 

Die Anträge zum Schuljahr 2023/24 müssen spätestens bis zum 01.12.2022 beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück eingehen. Der Antrag der Grundschule Ueffeln wird - vorbehaltlich der Zustimmung der Ratsgremien - fristgerecht an das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück weitergeleitet.

 

Zum Antrag der Grundschule Ueffeln:

 

Im Schuljahr 2022/23 besuchen 61 Kinder die Grundschule Ueffeln.

 

Derzeit nehmen bis zu 22 Schülerinnen und Schüler an fünf Wochentagen an der kostenpflichtigen Nachmittagsbetreuung durch Tagespflegekräfte teil. Diese Tagespflegekräfte wurden bereits zu pädagogischen Mitarbeiter/innen weitergebildet und sollen künftig in Zusammenarbeit mit Lehrer/innen die Betreuung im Rahmen des Ganztages übernehmen.

 

Die Schülerzahl wird zum nächsten Schuljahr auf voraussichtlich 68 Kinder steigen. Aufgrund des kostenlosen und qualitativ hochwertigen Angebotes im Ganztag liegt die prognostizierte Teilnehmerzahl für das geplante Ganztagsangebot ab dem Schuljahr 2023/24 bei bis zu 40 Schüler/innen täglich. Geplant ist eine offene Ganztagsschule im 5-Tage-Betrieb: montags bis donnerstags in der Zeit von Unterrichtsende bis 15:30 Uhr und freitags in der Zeit von Unterrichtsende bis 14:45 Uhr.

 

Die Errichtung einer Ganztagsschule wurde in der Gesamtkonferenz der Schule unter Mitwirkung der Elternvertreter und des Schulelternrates beschlossen.

 

 

Zur Finanzierung des Ganztagsangebotes:

 

Die Stadt Bramsche befürwortet und unterstützt die Errichtung von offenen Ganztagsangeboten an den Bramscher Grundschulen. Die übrigen Grundschulen werden bereits als Ganztagsschule geführt. Mit dem Antrag der Grundschule Ueffeln würde ab dem Schuljahr 2023/24 an allen Bramscher Grundschulen ein Ganztagsangebot vorgehalten.

 

Die Errichtung von Ganztagsschulen und die kostenfreie Teilnahme am Ganztag decken den ab dem Schuljahr 2026/27 zu erwartenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und sind kommunalpolitisch wünschenswert.

 

Die Finanzierung des offenen Ganztagsangebotes wird aus den Budgets der Schulen aus Landesmitteln nach § 32 Abs. 4 NSchG geleistet, welches den Schulen zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung steht.

 

Es ist davon auszugehen, dass die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel nicht für ein Ganztagsangebot ausreichen werden, welches mit den Angeboten der bisherigen Bramscher Grundschulen vergleichbar wäre. Eine kommunale Mitfinanzierung ist daher geboten.

 

Es erfolgt daher seitens der Stadt Bramsche eine Bezuschussung des Ganztagsangebotes. Das zur Verfügung stehende Gesamtbudget wird unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten an der Schule und im Verhältnis der jeweils am Ganztag teilnehmenden Schüler/innen auf die Schulen aufgeteilt.

Der ursprüngliche Ansatz von 175.000 € wurde aufgrund der Antragstellungen der Honigmoor-Schule Epe und der Bühner-Bach-Schule Achmer bereits im Zuge der Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2021 auf 200.000 € erhöht. Aktuell stehen damit auskömmliche Haushaltsmittel zur Verfügung, so dass für das Haushaltsjahr 2023 keine Erhöhung des Ansatzes geboten ist.

 

 

Investive Haushaltsmittel für die Mittagsverpflegung sind über die Veränderungsliste für den Haushalt 2023 berücksichtigt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Bramsche stimmt dem Antrag der Grundschule Ueffeln zur Einrichtung eines offenen Ganztagsangebotes an dieser Schule ab dem Schuljahr 2023/24 zu.

 

Der Antrag wird – auf Grundlage des pädagogischen Konzeptes der Schule – nach Ziff. 2.4 bis 2.7 des Ganztagsschulerlasses (Offene Ganztagsschule) gestellt.

 

Über die Bereitstellung städtischer Haushaltsmittel zur ergänzenden Finanzierung des Ganztagsangebotes wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2023 entschieden.