Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück über die Erstattung von Schulsachkosten
Vorlage
WP 21-26/0205
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden (nachfolgend „Gemeinden“) über die Beteiligung des Landkreises an den Schulsachkosten der Gemeinden nach § 118 des Nds. Schulgesetzes (NSchG) wurde 2017 neu gefasst.

Nach § 118 NSchG in Verbindung mit den hierzu erlassenen Durchführungsvorschriften hat der Landkreis den Gemeinden für die Sekundarschulen in ihrer Trägerschaft zwischen 55 % und 80 % der laufenden Schulsachkosten zu erstatten.

 

Die zurzeit noch geltende Vereinbarung läuft am 31.12.2022 aus. Sie sieht ein Gesamtbudget, dessen Verteilung nach der jeweiligen Anzahl der Schüler/innen in den Sekundarschulen jährlich neu berechnet wird, vor. Dieses Gesamtbudget liegt im Jahr 2022 bei 6.726.500,00 €.

 

In Vorbereitung der neu abzuschließenden Vereinbarung für die Zeit ab dem 01.01.2023 hat der Landkreis Osnabrück im August 2022 bei den Gemeinden die Kosten für den Betrieb der Schulen des Sekundarbereichs abgefragt. Somit konnte der bisherige Kostendeckungsgrad ermittelt werden. Aus dieser Erhebung ergibt sich für das Jahr 2020 ein landkreisweiter durchschnittlicher Kostendeckungsgrad von 46 % und für das Jahr 2021 in Höhe von 48 %. Der durchschnittliche Kostendeckungsgrad lag in den vergangenen Jahren also unter der gesetzlichen Vorgabe nach § 118 NSchG von mindestens 55 %. Der Kostendeckungsgrad für die Stadt Bramsche lag jedoch mit 57 % im Jahr 2020 und 66 % im Jahr 2021 innerhalb der rechtlichen Bestimmungen.

 

Im Rahmen der Bürgermeisterkonferenzen wurde vereinbart, dass künftig ein mittlerer Kostendeckungsgrad von 60 % angestrebt werden solle. Der Landkreis Osnabrück stellt dafür ab dem Jahr 2023 ein Budget von 8.800.00,00 € zur Verfügung. Ab dem Jahr 2024 wird das jeweilige Vorjahresbudget jährlich um einen Faktor angepasst. Der Faktor ist der Durch­schnittswert des Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes für Deutsch­land auf der Basis 2015 = 100 der dem Abrechnungsjahr jeweils vorhergehenden 3 Jahre (Jahresindex). Es zählt hierbei der Verbraucherpreisindex insgesamt für Deutschland. Das ermittelte Gesamtbudget wird dann wie bisher entsprechend der amtlichen Schülerzahlen des Vorjahres auf die Gemeinden verteilt.

 

In der Bürgermeisterkonferenz wurde sich ferner darauf verständigt, dass die Kreisschulbaukasse weiterhin ruhen soll. Grundsätzlich sieht § 117 NSchG vor, dass sich die Landkreise an den Kosten von Schulbaumaßnahmen durch die Unterhaltung einer Kreisschulbaukasse, die zu zwei Dritteln  vom Landkreis und zu einem Drittel durch eine Umlage von den Gemeinden finanziert wird, beteiligen. Im Landkreis Osnabrück ist bereits vor vielen Jahren das Ruhen der Kreisschulbaukasse im Einvernehmen mit allen Gemeinden vereinbart worden. Das bedeutet, dass keine Umlage zur Finanzierung der Kreisschulbau­kasse erhoben wird und grundsätzlich förderfähige Schulbaumaßnahmen durch den Land­kreis Osnabrück nicht bezuschusst werden. Zudem werden seitens des Landkreises Einzel­fördermaßnahmen im Rahmen von Schulneubauten bzw. Schulsanierungen nicht durchge­führt.

 

Stattdessen beteiligt sich der Landkreis Osnabrück an den Aufwendungen für die Instandhaltung bzw. -setzung der Sek-I-Schulgebäude der Gemeinden. Seit dem Jahr 2018 werden dafür kalkulatorische Kosten als Pro-Schüler-Betrag zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag beläuft sich aktuell auf 100,15 € pro Schüler/in.

Die Festsetzung pro Gemeinde erfolgt ebenfalls auf der Basis der amtlichen Schülerzahlen des jeweiligen Vorjahres. Ab dem Jahr 2023 soll der Pro-Schüler-Betrag bei 104,00 € liegen und in den Folgejahren ebenfalls entsprechend der oben beschriebenen Faktorbildung angehoben werden.

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung soll zum 01.01.2023 in Kraft treten und bis zum 31.12.2027 gelten.

 

Die abzuschließende Vereinbarung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen der Neuregelung für die Vereinbarung zu den Schulsachkosten

 

Nach der bisherigen Regelung zur Schulsachkostenerstattung durch den Landkreis Osnabrück ergab der Zuschuss für Schüler/innen des Sekundarbereichs I bei einem Gesamtbudget im Jahr 2022 von 6.726.500,00 € einen Sachkostenbetrag je Schüler/in von 719,26 €.

 

Durch die Erhöhung des Gesamtbudgets ab dem Jahr 2023 auf 8.800.000,00 € ergibt sich unter der Annahme einer unveränderten Gesamtschülerzahl im Landkreis Osnabrück ein Sachkostenbeitrag je Schüler/in von ca. 940,97 €. Da die amtlichen Schülerzahlen für das laufende Schuljahr 2022/2023 erst im Frühjahr 2023 feststehen werden, kann sich dieser Betrag noch geringfügig ändern.

 

Die bisherigen Erstattungsbeträge für die Schulsachkosten lagen im Jahr 2022 bei 122.273,85 € für die Hauptschüler/innen (170 Schüler/innen im vergangenen Schuljahr) und bei 271.160,23 € für die Realschüler/innen (377 Schüler/innen im vergangenen Schuljahr).

 

Bei einem Sachkostenbetrag von ca. 940,97 € pro Schüler/in im Jahr 2023 erhöht sich die Zahlung des Landkreises für die Hauptschüler/innen (162 Schüler/innen im aktuellen Schuljahr) auf einen Betrag von ca. 152.437,14 € und für die Realschüler/innen (398 Schüler/innen im aktuellen Schuljahr) auf ca. 374.506,06 €.

 

Die Erstattung der kalkulatorischen Kosten liegt im Jahr 2022 für insgesamt 547 Sek. I Schüler/innen im vergangenen Schuljahr bei 54.782,05 €.

Bei einer aktuellen Gesamtschülerzahl von 560 Schüler/innen an Hauptschule und Realschule ergibt sich bei einem Pro-Schüler Betrag von 104,00 € im Jahr 2023 ein Erstattungsbetrag von 58.240,00 €. Auch hier sei darauf hingewiesen, dass die maßgeblichen amtlichen Schülerzahlen aktuell noch nicht vorliegen und es daher zu geringfügigen Abweichungen kommen kann.

 

Insgesamt ergibt sich im Vergleich des Haushaltsjahres 2022 zum Haushaltsjahr 2023:

 

Sachkostenerstattung Hauptschüler/innen          Erhöhung um ca. 30.163,29 €

Sachkostenerstattung Realschüler/innen             Erhöhung um ca. 103.345,83 €

Kalkulatorische Kosten                                                  Erhöhung um ca. 3.457,95 €      

 

Insgesamt erhöhen sich die Erträge für die Erstattung der Schulsachkosten und der kalkulatorischen Kosten im Jahr 2023 auf einen Gesamtbetrag von ca. 585.183,20 €. Dies entspricht einer Erhöhung um 136.967,07 €.

 

Ab dem Jahr 2024 werden das jeweilige Vorjahresbudget der Schulsachkosten und der jeweilige Pro-Schüler-Betrag der kalkulatorischen Kosten jährlich um einen Faktor angepasst. Der Faktor ist der Durch­schnittswert des Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes für Deutsch­land auf der Basis 2015 = 100 der dem Abrechnungsjahr jeweils vorhergehenden 3 Jahre (Jahresindex). Es zählt hierbei der Verbraucherpreisindex insgesamt für Deutschland.

 

 

Sachkostenerstattung der Stadt Bramsche für die Schüler an der IGS Bramsche

 

Nach der Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück über die Erstattung von Sachkosten für Schüler/innen aus Bramsche an der IGS zahlt die Stadt einen jährlichen Schulsachkostenbetrag in folgender Höhe:

Der Sachkostenbetrag wird für anteilig 70 % der Schüler/innen (geschätzter Anteil der IGS-Schüler/innen, die ohne das Bestehen der IGS die Hauptschule oder die Realschule in städtischer Trägerschaft besuchen würden) an den Landkreis gezahlt, allerdings nicht in voller Höhe, sondern zu 45 von 55 anteilig.

Grund hierfür ist, dass der Landkreis ja 55 % der Schulsachkosten für die Schulen in städtischer Trägerschaft tragen muss und der kalkulatorische „Eigenanteil“ der Stadt demnach „nur“ 45 % beträgt.

 

Die IGS wurde im vergangenen Schuljahr von 421 Schüler/innen mit Wohnsitz in der Stadt Bramsche besucht. Unter Berücksichtigung dieser Schülerzahl führt die Erhöhung des Pro-Schüler-Betrages auf ca. 940,97 € Sachkostenerstattung und 104,00 € Erstattung kalkulatorische Kosten in 2023 dazu, dass die Kostenerstattung der Stadt an den Landkreis für die Bramscher Schüler (anteilig 70 % HS/RS-Schüler der IGS Bramsche) sich von 197.574,64 € auf ca. 248.503,32 € erhöhen wird.

 

Es ergibt sich im Vergleich der Haushaltsjahre 2022 und 2023 eine Erhöhung der Aufwendungen von ca. 50.928,68 €.

Auch hier ist darauf hinzuweisen, dass sich dieser Betrag erst nach Bekanntgabe der amtlichen Schülerzahlen im Frühjahr 2023 abschließend berechnen lässt.

 

 

Die finanziellen Auswirkungen der neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung werden über die Veränderungsliste für den Haushalt 2023 berücksichtigt.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Bramsche schließt mit dem Landkreis Osnabrück die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu den Schulsachkosten nach § 118 NSchG in der anliegenden Fassung ab.