Betreff
Wiederwahl des Ersten Stadtrates
Vorlage
WP 21-26/0203
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die Amtszeit von Herrn Ulrich Willems als Erster Stadtrat endet am 30.06.2023. Es liegt im Interesse der Stadt Bramsche, dass Herr Willems noch bis zum Ablauf des Jahres 2023 als Erster Stadtrat zur Verfügung steht und insbesondere die Beratungen des im Dezember 2023 zu verabschiedenden Haushaltes für das Haushaltsjahr 2024 noch begleiten kann. Da Herr Willems bereits das Ruhestandsalter erreicht hat, ist dafür nach den beamtenrechtlichen Vorschriften neben der Wiederwahl gemäß § 109 Abs. 1 NKomVG auch das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand nach § 36 (2) Satz 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) notwendig, so dass die Amtszeit am 31.12.2023 endet.

 

Nach § 36 Abs. 2 Satz 1 NBG kann der Eintritt in den Ruhestand mit Zustimmung des Beamten um bis zu drei Jahre hinausgeschoben werden. Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 29.04.2021 wurde davon bereits für die Dauer von 15 Monaten Gebrauch gemacht, da Herr Willems das reguläre Ruhestandsalter am 31.03.2022 erreicht hatte. Da das Beamtenverhältnis auf Zeit nach § 7 Abs. 2 Satz 3 NBG im Fall der Wiederwahl als nicht unterbrochen gilt, ist ein Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand um weitere sechs Monate bis zum 31.12.2023 möglich. Herr Willems ist mit dieser Regelung einverstanden.

Herr Willems wurde erstmals mit Wirkung vom 01.07.2007 zum Ersten Stadtrat der Stadt Bramsche gewählt. Zuvor war er in gleicher Funktion bereits 14 Jahre in der Stadt Wolfenbüttel tätig. Mit Wirkung vom 01.07.2015 wurde er als Erster Stadtrat der Stadt Bramsche wiedergewählt.

 


Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Im Einvernehmen mit dem Hauptverwaltungsbeamten sieht der Rat gemäß § 109 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 NKomVG von einer öffentlichen Ausschreibung der Stelle des Allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters als Beamter auf Zeit ab, da beabsichtigt ist, den bisherigen Stelleninhaber erneut zu wählen.

  2. Der Rat wählt auf Vorschlag des Bürgermeisters den bisherigen Stelleninhaber, Herrn Ersten Stadtrat Ulrich Willems mit Wirkung ab 01.07.2023 unter erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit zum Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters.

  3. Der Eintritt des Ersten Stadtrates Herrn Ulrich Willems in den Ruhestand wird aus dienstlichen Gründen gem. § 36 (2) Satz 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes bis zum 31.12.2023 hinausgeschoben.