Sachverhalt / Begründung:
Die Amtszeit von
Herrn Ulrich Willems als Erster Stadtrat endet am 30.06.2023. Es liegt im
Interesse der Stadt Bramsche, dass Herr Willems noch bis zum Ablauf des Jahres
2023 als Erster Stadtrat zur Verfügung steht und insbesondere die Beratungen
des im Dezember 2023 zu verabschiedenden Haushaltes für das Haushaltsjahr 2024
noch begleiten kann. Da Herr Willems bereits das Ruhestandsalter erreicht hat,
ist dafür nach den beamtenrechtlichen Vorschriften neben der Wiederwahl gemäß §
109 Abs. 1 NKomVG auch das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand nach §
36 (2) Satz 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) notwendig, so dass
die Amtszeit am 31.12.2023 endet.
Nach § 36 Abs. 2
Satz 1 NBG kann der Eintritt in den Ruhestand mit Zustimmung des Beamten um bis
zu drei Jahre hinausgeschoben werden. Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses
vom 29.04.2021 wurde davon bereits für die Dauer von 15 Monaten Gebrauch
gemacht, da Herr Willems das reguläre Ruhestandsalter am 31.03.2022 erreicht
hatte. Da das Beamtenverhältnis auf Zeit nach § 7 Abs. 2 Satz 3 NBG im Fall der
Wiederwahl als nicht unterbrochen gilt, ist ein Hinausschieben des Eintritts in
den Ruhestand um weitere sechs Monate bis zum 31.12.2023 möglich. Herr Willems
ist mit dieser Regelung einverstanden.
Herr Willems wurde
erstmals mit Wirkung vom 01.07.2007 zum Ersten Stadtrat der Stadt Bramsche
gewählt. Zuvor war er in gleicher Funktion bereits 14 Jahre in der Stadt
Wolfenbüttel tätig. Mit Wirkung vom 01.07.2015 wurde er als Erster Stadtrat der
Stadt Bramsche wiedergewählt.
Beschlussvorschlag:
- Im Einvernehmen mit dem
Hauptverwaltungsbeamten sieht der Rat gemäß § 109 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1
NKomVG von einer öffentlichen Ausschreibung der Stelle des Allgemeinen
Vertreters des Bürgermeisters als Beamter auf Zeit ab, da beabsichtigt
ist, den bisherigen Stelleninhaber erneut zu wählen.
- Der Rat wählt auf
Vorschlag des Bürgermeisters den bisherigen Stelleninhaber, Herrn Ersten
Stadtrat Ulrich Willems mit Wirkung ab 01.07.2023 unter erneuter Berufung
in das Beamtenverhältnis auf Zeit zum Allgemeinen Vertreter des
Bürgermeisters.
- Der Eintritt des Ersten Stadtrates Herrn Ulrich Willems in den
Ruhestand wird aus dienstlichen Gründen gem. § 36 (2) Satz 1 des
Niedersächsischen Beamtengesetzes bis zum 31.12.2023 hinausgeschoben.