Betreff
Aufnahme von Finanzmitteln für die Notstromversorgung
Vorlage
WP 21-26/0202
Aktenzeichen
FB2-Hi
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

So gut wie alle Bereiche des täglichen Lebens sind abhängig von einer funktionierenden Stromversorgung. Die Bundesrepublik Deutschland weist im weltweiten Vergleich eine der sichersten und dauerhaftesten Stromversorgungen auf. Dennoch können z.B. extreme Wetterlagen, Fehler bei Bauarbeiten oder Cyberangriffe zu einem Ausfall der Stromversorgung führen.

Der Landkreis Osnabrück erstellt derzeit einen Rahmenplan für den Fall eines flächendeckenden, länger andauernden Stromausfalls. Bei einem solchen muss davon ausgegangen werden, dass eine Hilfestellung durch Nachbargemeinden oder –landkreise nicht erfolgen kann, da die dort verfügbaren Ressourcen selbst benötigt werden. Um die Folgen eines Stromausfalls für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bramsche so gering wie möglich zu halten, beabsichtigt die Stadt Bramsche, Vorkehrungen für einen solchen Fall zu treffen. Hierzu gehört u.a. die Erstellung einer Ablaufplanung für einzuleitende Maßnahmen sowie die Erhaltung der Betriebsbereitschaft der Einrichtungen der sog. „kritischen Infrastruktur“ der Stadt Bramsche, welche von einem Stromausfall ebenfalls betroffen wären, in einem größtmöglichen Maß.

 

Zu diesem Zweck sollen das Rathaus, die Feuerwehrgerätehäuser und die Sporthalle der Integrierten Gesamtschule mit einer Einspeisemöglichkeit für Strom sowie mit einem Notstromaggregat versehen werden. Auf diese Weise wäre im Falle eines Stromausfalls die Tätigkeit eines Krisenstabes im Rathaus möglich. Durch eine Notstromversorgung der Feuerwehrgerätehäuser könnten die Funktionen der Feuerwehr erhalten bleiben. Zusätzlich bestünde die Möglichkeit einer Anlaufstelle für weitere Rettungsorganisationen, Polizei sowie Einwohner-/innen. Für die Sporthalle an der Integrierten Gesamtschule besteht bereits ein Ablaufplan für den Fall der Notwendigkeit eines Evakuierungszentrums. Durch eine Notstromversorgung könnte dieses auch im Falle eines Stromausfalles betrieben werden.

Derzeit besteht für drei Feuerwehrgerätehäuser eine Einspeisemöglichkeit. Für die weiteren vorgenannten Gebäude soll eine solche geschaffen werden. Zudem sollen insgesamt 9 Notstromaggregate zur Versorgung der Gebäude beschafft werden. Die jeweils benötigte Leistung wird derzeit ermittelt. Da hiervon die Höhe der für die Beschaffung notwendigen finanziellen Mittel abhängig ist, kann diese derzeit lediglich geschätzt werden. Es wird jedoch von einer benötigten Summe von ca. 200.000 Euro ausgegangen. Diese Summe soll in die Finanzplanung für das Jahr 2024 unter dem Produkt 12801 aufgenommen werden. Im Hinblick auf zu erwartende Lieferzeiten soll über die entsprechende Verpflichtungsermächtigung bereits eine Vergabe im Haushaltsjahr 2023 ermöglicht werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Aufnahme von 200.000 Euro in die Finanzplanung des Haushaltsjahres 2024 für die Notstromversorgung öffentlicher Gebäude sowie die Aufnahme einer Verpflichtungsermächtigung in den Haushalt für das Jahr 2023 in gleicher Höhe.