Betreff
Mandatsverlust durch Verlust der Wählbarkeit im Ortsrat Lappenstuhl
Vorlage
WP 21-26/0200
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Herr Florian Nelles hat seit dem 01.10.2022 keinen Wohnsitz im Ortsteil Lappenstuhl mehr. Zu den Voraussetzungen der Wählbarkeit gehört gem. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) das Vorliegen eines Wohnsitzes in der Kommune bzw. in entsprechender Anwendung für den Ortsrat, ein Wohnsitz im entsprechenden Ortsteil.

 

Durch seinen Wegzug aus dem Gebiet des Ortsteils Lappenstuhl hat Herr Nelles somit seine Wählbarkeit für den Ortsrat Lappenstuhl verloren.

 

Nach § 52 Abs. 2 NKomVG hat der Ortsrat das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des Sitzverlustes zu Beginn seiner nächsten Sitzung durch Beschluss festzustellen. Dem betroffenen Ortsratsmitglied ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das Mandat endet mit diesem Beschluss.

 

Herr Florian Nelles wurde für die Kommunalwahl am 12.09.2021 durch den Wahlvorschlag der SPD aufgestellt. Nachrückerin ist die auf Wahlvorschlag der SPD gewählte Frau Elke Lamla, Vördener Straße 88, 49565 Bramsche.


Beschlussvorschlag:

 

Es wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Ortsratsmitglieds Herrn Florian Nelles durch Verlust der Wählbarkeit nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz beendet ist.