Sachverhalt / Begründung:
Herr Maximilian Busch teilt am
08.09.2022 mit, dass er aufgrund seiner beruflichen Neuorientierung ab dem
01.10.2022 keinen Wohnsitz im Ortsteil Ueffeln haben wird. Zu den
Voraussetzungen der Wählbarkeit gehört gem. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Nieders.
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) das Vorliegen eines Wohnsitzes in der
Kommune bzw. in entsprechender Anwendung für den Ortsrat, ein Wohnsitz im
entsprechenden Ortsteil.
Durch seinen Wegzug aus dem Gebiet
des Ortsteils Ueffeln hat Herr Busch somit seine Wählbarkeit für den Ortsrat
Ueffeln verloren.
Nach § 52 Abs. 2 NKomVG hat der
Ortsrat das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des Sitzverlustes zu
Beginn seiner nächsten Sitzung durch Beschluss festzustellen. Dem betroffenen
Ortsratsmitglied ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das Mandat endet
mit diesem Beschluss.
Herr Maximilian Busch wurde für
die Kommunalwahl am 12.09.2021 durch den Wahlvorschlag der SPD aufgestellt.
Nachrücker ist die auf Wahlvorschlag der SPD gewählte Herr Jan Riesebeck, Am
Buchenwald 1, 49565 Bramsche.
Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Ortsratsmitglieds Herrn Maximilian Busch durch Verlust der Wählbarkeit nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz beendet ist.