Betreff
Mandatsverlust durch Verlust der Wählbarkeit im Ortsrat Ueffeln
Vorlage
WP 21-26/0192
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Herr Maximilian Busch teilt am 08.09.2022 mit, dass er aufgrund seiner beruflichen Neuorientierung ab dem 01.10.2022 keinen Wohnsitz im Ortsteil Ueffeln haben wird. Zu den Voraussetzungen der Wählbarkeit gehört gem. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) das Vorliegen eines Wohnsitzes in der Kommune bzw. in entsprechender Anwendung für den Ortsrat, ein Wohnsitz im entsprechenden Ortsteil.

 

Durch seinen Wegzug aus dem Gebiet des Ortsteils Ueffeln hat Herr Busch somit seine Wählbarkeit für den Ortsrat Ueffeln verloren.

 

Nach § 52 Abs. 2 NKomVG hat der Ortsrat das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des Sitzverlustes zu Beginn seiner nächsten Sitzung durch Beschluss festzustellen. Dem betroffenen Ortsratsmitglied ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das Mandat endet mit diesem Beschluss.

 

Herr Maximilian Busch wurde für die Kommunalwahl am 12.09.2021 durch den Wahlvorschlag der SPD aufgestellt. Nachrücker ist die auf Wahlvorschlag der SPD gewählte Herr Jan Riesebeck, Am Buchenwald 1, 49565 Bramsche.

 


Beschlussvorschlag:

 

Es wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Ortsratsmitglieds Herrn Maximilian Busch durch Verlust der Wählbarkeit nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz beendet ist.