Sachverhalt / Begründung:
Herr Heiner Hundeling teilte
mit Schreiben vom 17.10.2022 mit, dass er sein Mandat im Ortsrat Epe niederlegt.
Damit endet sein Mandat im Ortsrat Epe.
Nach § 52 Abs. 2 i.V.m. § 91
Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Ortsrat das
Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des Sitzverlustes zu Beginn seiner
nächsten Sitzung durch Beschluss festzustellen. Dem betroffenen
Ortsratsmitglied ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das Mandat endet
mit diesem Beschluss.
Mit dem Ausscheiden des
Ortsratsmitglieds Herrn Heiner Hundeling rückt Herr Tobias Luttmer, Malgartener
Str. 163a, 49565 Bramsche, als Ersatzperson für den Ortsrat Epe nach.
Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass
die Mitgliedschaft des Ortsratsmitglieds Herrn Heiner Hundeling durch
schriftliche Verzichtserklärung gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten nach § 52
Abs. 1 Nr. 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz beendet ist.