Betreff
Mandatsverlust durch Verzicht im Ortsrat Epe
Vorlage
WP 21-26/0191
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Herr Heiner Hundeling teilte mit Schreiben vom 17.10.2022 mit, dass er sein Mandat im Ortsrat Epe niederlegt. Damit endet sein Mandat im Ortsrat Epe.

 

Nach § 52 Abs. 2 i.V.m. § 91 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Ortsrat das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des Sitzverlustes zu Beginn seiner nächsten Sitzung durch Beschluss festzustellen. Dem betroffenen Ortsratsmitglied ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das Mandat endet mit diesem Beschluss.

 

Mit dem Ausscheiden des Ortsratsmitglieds Herrn Heiner Hundeling rückt Herr Tobias Luttmer, Malgartener Str. 163a, 49565 Bramsche, als Ersatzperson für den Ortsrat Epe nach.


Beschlussvorschlag:

 

Es wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Ortsratsmitglieds Herrn Heiner Hundeling durch schriftliche Verzichtserklärung gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz beendet ist.