Sachverhalt / Begründung:
Von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA ist eine
Überprüfung der Abwassergebühren vorgenommen worden. Das Gutachten ist als
Anlage beigefügt.
Ergebnis dieser Überprüfung ist, dass der Gebührensatz pro 1
m³ normalverschmutztem Schmutzwasser um 0,30 € auf 1,99 € angehoben wird. Der
Gebührensatz für Niederschlagswasser bleibt unverändert bei 0,27 € pro
angeschlossenen/gewichteten m².
Der Gebührensatz für unverschmutztes Kühl- und Grundwasser
wird um 0,01 € auf 0,48 € gesenkt. Der Gebührensatz für die Zusatzgebühren von
Abwasser mit einem erhöhten CSB-Verschmutzungsgrad wird um 0,11 € auf 0,73 € angehoben
werden.
Weiterhin wurde von der WIBERA die Einführung von zwei neuen Starkverschmutzerzuschlägen geprüft.
Hierbei handelt es sich um die Parameter Ammonium (NH4) und Phosphor (P).
Die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bramsche setzt für beide Parameter in §7 Abs.3, Anhang 2, Grenzwerte fest. Diese orientieren sich an den Mindestanforderungen der Anhänge aus der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung – AbwV).
Der Abbau dieser Parameter bei den betroffenen Industriebetrieben (unter anderem Bierhefeverarbeitung, Textilbehandlung, Fleischverarbeitung) kann jedoch die Gesamtabwasserbeschaffenheit soweit verändern, dass es hierdurch auf der Zentralkläranlage zu einer Beeinträchtigung der Reinigungsleistung anderer geforderter Parameter führt.
Um die anfallenden Mehrkosten verursachergerecht abzurechnen sollen hier die neuen Starkverschmutzerzuschläge, wie sie schon länger für den Parameter CSB bestehen, eingeführt werden. Die Rechtmäßigkeit sowie die Zuschlagshöhe wurden von der WIBERA bestätigt und berechnet.
Somit wird der § 17 Abs. 2, 1 um folgende Parameter erweitert:
Verschmutzungsgrad aus Ammonium mg/l:
mg NH4/l Zuordnung
1. 0 – 100 häusliches
Abwasser und gering verschmutz-
tes
Industrieabwasser =
keine
Zusatzgebühren
2.
ab 101 stärker
verschmutztes Industrieabwasser =
Es
werden Zusatzgebühren nach § 19 (5) fest-
gesetzt
Verschmutzungsgrad nach Phosphor mg/l:
mg P/l Zuordnung
1. 0 – 35 häusliches
Abwasser und gering verschmutz-
tes
Industrieabwasser =
keine
Zusatzgebühren
2.
ab 36 stärker
verschmutztes Industrieabwasser =
Es
werden Zusatzgebühren nach § 19 (5) fest-
gesetzt
Sowie der Abs. 2, 2 wie folgt geändert werden:
2. Auf Antrag des Anschlussnehmers oder auf Veranlassung der
Stadt Bramsche kann die
Einstufung hinsichtlich der
Abwasserverschmutzung durch eine chemische Untersuchung
des Schmutzwassers überprüft
werden. Der Untersuchung sind mindestens fünf qualifi-
zierte Stichproben des unabgesetzten
Schmutzwassers, die zu unterschiedlicher Zeit zu
entnehmen sind, zugrunde zu legen.
Als Abwasserverschmutzung gilt das arithmetische
Mittel (vorh.: der CSB mg O2/l)
aller Einzelproben. Die Kosten der Untersuchung gehen zu Lasten des
Anschlussnehmers.
Im Einzelnen ergeben sich die folgenden Gebührensätze:
1) für das
Einleiten von 1 m³ Schmutzwasser
(§ 19
Ziff. 1) 1,99
€ (vorher: 1,69 €)
2) für das
Einleiten von Niederschlagswasser
(§ 19
Ziff. 3) pro
m² jährlich 0,27 € (vorher: 0,27 €)
3) für das
Einleiten von 1 m³ Kühl- und Grundwasser
(§ 19
Ziff. 4) 0,48
€ (vorher: 0,49 €)
4). für das Einleiten von Abwasser mit einem erhöhten Verschmutzungsgrad
(§ 17 Abs. 2) werden die Zusatzgebühren nach folgenden Formeln berechnet
a)
für 1 m³ Schmutzwasser bei einer Verschmutzung von mehr als
1.000 CSB [mg O2/l]:
(CSB [mg O2/l] – 1.000 CSB [mg O2/l])
* 0,73 € (vorher: 0,62 €) /1.000 CSB [mg O2/l]
b) für 1 m³ Schmutzwasser bei einer Verschmutzung von mehr als
100 mg Ammonium (mg NH4/l):
(NH4ges [mg/l] – 100 NH4ges
[mg/l]) * 0,27 € /100 NH4ges [mg/l]
c) für 1 m³ Schmutzwasser bei einer Verschmutzung von mehr als
35 mg Phosphor (mg P/l):
(Pges [mg/l] – 35 Pges
[mg/l]) * 0,55 € /35 Pges [mg/l]
(§ 19 Ziff. 5)
Im Zusammenhang mit der Überprüfung der
Kanalbenutzungsgebühren sind auch die Gebühren für die dezentralen
Abwasseranlagen überprüft worden. Das Gutachten ist als Anlage beigefügt.
Die Grundgebühr ist danach bei 84,49 € beizubehalten.
Der Gebührensatz für Abwasser aus abflusslosen Gruben wird
um 0,49 € auf 27,20 € angehoben.
Der Gebührensatz je m³ Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen
wird um 2,02 € auf 33,59 € angehoben.
Im Einzelnen ergeben sich die folgenden Gebührensätze:
1. Grundgebühr
pro Grube und Abfuhr 84,49 € (vorher:
84,49 €)
(§19
Ziff.2a)
2. Beseitigungskosten
a) aus abflusslosen Gruben 27,20 € (vorher:
26,71 €)
(§19
Ziff. 2b, aa)
b) aus Kleinkläranlagen 33,59 € (vorher:
31,57 €)
(§19 Ziff. 2b, ab)
je m³
eingesammelten Abwassers/Fäkalschlammes
Es wird empfohlen, die Änderungen der Beiträge und Gebühren
in der Form der anliegenden Änderungssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Die 4. Änderungssatzung zur Abgabensatzung für die
Abwasserbeseitigung der Stadt Bramsche – Abwasserbeseitigungsbetrieb
(Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung – AGS) vom 08.12.2022, wird in der
vorliegenden Form beschlossen.