Betreff
Widmung einer Wegefläche im Ortsteil Bramsche - Bereich Friesenweg
Vorlage
WP 21-26/0174
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Die zu widmenden Flächen sind in der Anlage schwarz umrandet kenntlich gemacht. Sie zweigen vom Friesenweg in nördlicher Richtung ab, und befinden sich innerhalb des Sanierungsgebietes Bahnhofsumfeld. Dabei handelt es sich um einen unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB.

 

Die Widmung ist zum derzeitigen Zeitpunkt erforderlich, um die Erschließung der dahinterliegenden Flächen der Deutschen Bahn zu gewährleisten, und die andernfalls notwendig werdende Eintragung einer Dienstbarkeit zu umgehen.

Die Zuständigkeit für die Widmung durch die Stadt Bramsche ist gegeben, die Flächen befinden sich im Eigentum des Sanierungsträgers der Stadt Bramsche, die dadurch auch Baulastträger ist. 

Der Ausbauzustand ist ausreichend, die Flächen verfügen über eine asphaltierte Oberfläche.

Die Einstufung der Straße erfolgt nach § 47 Nr. 1 Nds. Straßengesetz (NStrG) als Gemeindestraße, und zwar als Ortsstraße. Das sind Straßen in Baugebieten und, soweit solche nicht ausgewiesen sind, in Ortsteilen, die im Zusammenhang bebaut sind.

Die Widmung wird mit dem Tage der Bekanntmachung wirksam.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Wegeflurstücke 83/57 und 83/100 der Flur 1, Gemarkung Bramsche, werden gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem allgemeinen öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmet. Der beigefügte Plan ist Bestandteil der Widmung.