Betreff
Mandatsverlust durch Verlust der Wählbarkeit im Ortsrat Kalkriese
Vorlage
WP 21-26/0162
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Frau Ragna von Behren hat keinen Wohnsitz im Ortsteil Kalkriese mehr. Zu den Voraussetzungen der Wählbarkeit gehört gem. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) das Vorliegen eines Wohnsitzes in der Kommune bzw. in entsprechender Anwendung für den Ortsrat, ein Wohnsitz im entsprechenden Ortsteil.

 

Durch ihren Wegzug aus dem Gebiet des Ortsteils Kalkriese hat Frau Ragna von Behren somit ihre Wählbarkeit für den Ortsrat Kalkriese verloren.

 

Nach § 52 Abs. 2 NKomVG hat der Ortsrat das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des Sitzverlustes zu Beginn seiner nächsten Sitzung durch Beschluss festzustellen. Dem betroffenen Ortsratsmitglied ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das Mandat endet mit diesem Beschluss.

 

Frau Ragna von Behren wurde für die Kommunalwahl am 12.09.2021 durch den Wahlvorschlag der CDU aufgestellt. Nachrücker ist der auf Wahlvorschlag der CDU gewählte Herr Marko Hemker, Campemoorweg 31, 49565 Bramsche.


Beschlussvorschlag:

 

Es wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Ortsratsmitglieds Frau Ragna von Behren durch Verlust der Wählbarkeit nach § 52 Abs.1 Nr. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz beendet ist.