Sachverhalt / Begründung:
Frau Ragna von Behren hat keinen Wohnsitz im Ortsteil Kalkriese mehr. Zu
den Voraussetzungen der Wählbarkeit gehört gem. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Nieders.
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) das Vorliegen eines Wohnsitzes in der
Kommune bzw. in entsprechender Anwendung für den Ortsrat, ein Wohnsitz im
entsprechenden Ortsteil.
Durch ihren Wegzug aus dem Gebiet des Ortsteils Kalkriese hat Frau Ragna
von Behren somit ihre Wählbarkeit für den Ortsrat Kalkriese verloren.
Nach § 52 Abs. 2 NKomVG hat der Ortsrat das Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen des Sitzverlustes zu Beginn seiner nächsten Sitzung durch
Beschluss festzustellen. Dem betroffenen Ortsratsmitglied ist Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben. Das Mandat endet mit diesem Beschluss.
Frau Ragna von Behren wurde für die Kommunalwahl am 12.09.2021 durch den
Wahlvorschlag der CDU aufgestellt. Nachrücker ist der auf Wahlvorschlag der CDU
gewählte Herr Marko Hemker, Campemoorweg 31, 49565 Bramsche.
Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Ortsratsmitglieds Frau Ragna von Behren durch Verlust der Wählbarkeit nach § 52 Abs.1 Nr. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz beendet ist.