Betreff
1. Änderung der Hauptsatzung vom 04.11.2021
Vorlage
WP 21-26/0137
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die Form der Verkündung von Rechtsvorschriften ist gem. § 11 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Hauptsatzung zu regeln. In der aktuellen Hauptsatzung vom 04.11.2021 ist in § 12 Abs. 1 geregelt, dass Satzungen und Verordnungen der Stadt Bramsche sowie Erteilungen von Genehmigungen für Flächennutzungspläne im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück verkündet werden.

 

Der Landkreis Osnabrück teilte mit Schreiben vom 15.07.2022 mit, dass geplant sei, das Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück zum 01.01.2023 von einer Papierausgabe in ein elektronisches Amtsblatt umzustellen. Ab diesem Zeitpunkt wird es kein gedrucktes Amtsblatt mehr geben, sodass nur mit entsprechender Beschlussfassung des Rates eine Veröffentlichung im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Osnabrück möglich ist und somit Rechtsvorschriften rechtssicher bekannt gemacht werden können. Für die Bekanntmachungsmöglichkeit im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück ab 01.01.2023 ist somit Voraussetzung, dass die Hauptsatzung angepasst und spätestens in der letzten Papierausgabe des Amtsblattes am 31.12.2022 veröffentlicht wird.

 

Als Anlage wird der Entwurf der 1. Änderungsatzung zur Hauptsatzung der Stadt Bramsche vom 04.11.2021 beigefügt

 

Für Beschlüsse über die Hauptsatzung ist nach § 12 Abs. 2 NKomVG die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung (§ 45 Abs. 2 NKomVG) erforderlich. Das bedeutet, dass in der Stadt Bramsche mindestens 20 Ratsmitglieder einer Änderung der Hauptsatzung zustimmen müssten.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt die beigefügte 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung.