Sachverhalt / Begründung:
Herr Dr.-Ing. Frank Hamelmann teilte mit Schreiben vom
07.06.2022 mit, dass er sein Mandat im Ortsrat Lappenstuhl niederlegt. Damit
endet sein Mandat im Ortsrat Lappenstuhl.
Nach § 52 Abs. 2 i.V.m. § 91 Abs. 5 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes hat der Ortsrat das Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen des Sitzverlustes zu Beginn seiner nächsten Sitzung durch
Beschluss festzustellen. Dem betroffenen Ortsratsmitglied ist Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben. Das Mandat endet mit diesem Beschluss.
Da bei der Ortsratswahl 2021
für den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion kein weiterer Nachrücker für den
Wahlbereich 8 (Lappenstuhl) gewählt worden ist, bleibt der Sitz im Ortsrat
unbesetzt.
Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft des
Ortsratsmitglieds Herrn Dr.-Ing. Frank Hamelmann durch schriftliche
Verzichtserklärung gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten nach § 52 Abs. 1 Nr. 1
Nieders. Kommunalverfassungsgesetz beendet ist.