Betreff
Benennung einer Privatstraße im Ortsteil Engter
Vorlage
WP 21-26/0127
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Die Straße zweigt von der Vördener Straße südlich des Flurstücks 7/50 der Gemarkung Engter, Flur 11, nach Osten ab, erschließt das Gelände um das neue Verwaltungsgebäude der Firma Leiber, und führt zu den weiteren, bereits vorhandenen Gebäuden des Firmenstandortes, die zuvor von der Heywinkelstraße aus erschlossen wurden. Dem beigefügten Übersichtsplan ist der Straßenverlauf zu entnehmen.

Die Firma Leiber GmbH hat im ausdrücklichen Einvernehmen mit den Familienangehörigen des Firmengründers Franz-Leiber den Wunsch geäußert, die Wegefläche zu seinen Ehren in Franz-Leiber-Straße zu benennen.

Straßenbenennungen dienen in erster Linie der Orientierung, und im Zusammenhang mit der Hausnummer der Auffindbarkeit aller Liegenschaften sowie der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Zuordnung eines Grundstücks zu einer Straße, und die Zuteilung einer Hausnummer, sollen das Auffinden der Liegenschaft ermöglichen und erleichtern. Das Bauvorhaben der Firma Leiber erhält durch die Benennung der Straße und die Vergabe einer Hausnummer seine offizielle neue Adresse.

Durch die Benennung einer Privatstraße durch die Kommune, wie hier der Fall, erhält diese nicht den rechtlichen Status einer öffentlichen Straße, es liegt ausdrücklich kein Widmungsakt vor, sie hat keinen Einfluss auf die Eigentums- und Hoheitsverhältnisse.

Für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen gilt es bestimmte Grundsätze zu beachten. Bei der Benennung nach Personen ist darauf zu achten, dass es sich um eine Person handelt, die es würdig ist, geehrt zu werden, und ein gesamtstädtisches Interesse gegeben ist, oder die Person in einem direkten räumlichen Bezug zu der benennenden Anlage steht. Darüber hinaus sollte es sich um eine Person handeln, die würdig ist, geehrt zu werden, weil ihre Haltung oder ihr Lebenswerk eine Vorbildfunktion sowohl für die aktuelle wie auch für die nachfolgenden Generationen darstellt.

Eine Benennung nach noch lebenden Personen ist nicht zulässig. Bei verstorbenen Personen soll die Wartefrist zwischen dem Ableben der zu ehrenden Person und der Straßenbenennung mindestens 5 Jahre betragen. Diese Voraussetzungen werden hier erfüllt. Noch lebende Angehörige sollen zu entsprechenden Vorhaben unbedingt angehört werden. Die ausdrückliche Einverständniserklärung der Angehörigen von Herr Franz Leiber liegt vor.

Zur Person:

Franz Leiber wurde am 11. Juni 1909 als zweitjüngstes von 9 Geschwistern in Damme geboren. Nach dem Abitur in Neuss, und absolvierter Ausbildung in Dortmund und Königsberg, trat er in die väterliche Landhandelsfirma ein.

Franz Leiber galt als gütiger und hilfsbereiter Mensch, mit einer grundpositiven, anpackenden Lebenseinstellung. Sowohl als Geschäftsmann als auch als Privatmann und Familienmensch erwarb er sich höchstes Ansehen.

Er verstarb am 09. August 1988.

 

Franz Leiber gründete am 6. März 1954 in Damme die „Bierhefeverarbeitungsgesellschaft Franz Leiber & Co“. Damit verfolgte er die Idee, aus Bierhefe den damals noch wenig erforschten Vitamin B-Komplex für die Tierhaltung und dessen „unbekannte Wachstumsfaktoren“ nutzbar zu machen. Als Spross des traditionsreichen, 1798 gegründeten Landhandelsbetriebs I.F. Leiber kam ihm sein enger Bezug zur Land- und Ernährungswirtschaft zugute.

 

1989 wurde der Hauptsitz des Unternehmens von Damme an den Produktionsstandort in Bramsche verlegt. Hier entstand 1994 mit dem Hefeextraktionswerk ein neuer Betriebszweig, in dem hochwertige Hefeextrakte entwickelt und produziert wurden. 2010, 2014 und 2017 wurden dafür hochmoderne Sprühtrocknungsanlagen in Engter in Betrieb genommen sowie in 2017 das neue Extraktionswerk in Engter.

 

Aktuell entsteht der neue Hauptsitz der Leiber GmbH, der Leiber Campus, am Standort Engter. Hier werden künftig die Geschäftsbereiche Lebensmittel, Life Science und Tierernährung, die firmeneigene Forschung und Entwicklung sowie Verwaltung unter einem Dach – in direkter Nachbarschaft zu den bestehenden Produktionsanlagen, vereint.

 

Die Beschilderung der Straße wird nach Herstellung durch die Stadt Bramsche übernommen.

 

Die Benennung wird wirksam mit dem Tage der Bekanntmachung in der örtlichen Presse.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die von der Firma Leiber GmbH geplante Zufahrtstraße zum Firmengelände

östlich der Vördener Straße (Landesstraße 78) in der Gemarkung Engter, Flur 11, wird Franz-Leiber-Straße benannt.