Sachverhalt / Begründung:
Die Straße
zweigt von der Vördener Straße südlich des Flurstücks 7/50 der Gemarkung Engter,
Flur 11, nach Osten ab, erschließt das Gelände um das neue Verwaltungsgebäude
der Firma Leiber, und führt zu den weiteren, bereits vorhandenen Gebäuden des
Firmenstandortes, die zuvor von der Heywinkelstraße aus erschlossen wurden. Dem
beigefügten Übersichtsplan ist der Straßenverlauf zu entnehmen.
Die Firma
Leiber GmbH hat im ausdrücklichen Einvernehmen mit den Familienangehörigen des
Firmengründers Franz-Leiber den Wunsch geäußert, die Wegefläche zu seinen Ehren
in Franz-Leiber-Straße zu benennen.
Straßenbenennungen
dienen in erster Linie der Orientierung, und im Zusammenhang mit der Hausnummer
der Auffindbarkeit aller Liegenschaften sowie der Gewährleistung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Zuordnung eines Grundstücks zu einer
Straße, und die Zuteilung einer Hausnummer, sollen das Auffinden der
Liegenschaft ermöglichen und erleichtern. Das Bauvorhaben der Firma Leiber
erhält durch die Benennung der Straße und die Vergabe einer Hausnummer seine
offizielle neue Adresse.
Durch die
Benennung einer Privatstraße durch die Kommune, wie hier der Fall, erhält diese
nicht den rechtlichen Status einer öffentlichen Straße, es liegt ausdrücklich
kein Widmungsakt vor, sie hat keinen Einfluss auf die Eigentums- und
Hoheitsverhältnisse.
Für die
Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen gilt es bestimmte Grundsätze zu
beachten. Bei der Benennung nach Personen ist darauf zu achten, dass es sich um
eine Person handelt, die es würdig ist, geehrt zu werden, und ein
gesamtstädtisches Interesse gegeben ist, oder die Person in einem direkten
räumlichen Bezug zu der benennenden Anlage steht. Darüber hinaus sollte es sich
um eine Person handeln, die würdig ist, geehrt zu werden, weil ihre Haltung
oder ihr Lebenswerk eine Vorbildfunktion sowohl für die aktuelle wie auch für
die nachfolgenden Generationen darstellt.
Eine Benennung
nach noch lebenden Personen ist nicht zulässig. Bei verstorbenen Personen soll
die Wartefrist zwischen dem Ableben der zu ehrenden Person und der
Straßenbenennung mindestens 5 Jahre betragen. Diese Voraussetzungen werden hier
erfüllt. Noch lebende Angehörige sollen zu entsprechenden Vorhaben unbedingt
angehört werden. Die ausdrückliche Einverständniserklärung der Angehörigen von
Herr Franz Leiber liegt vor.
Zur Person:
Franz Leiber
wurde am 11. Juni 1909 als zweitjüngstes von 9 Geschwistern in Damme geboren.
Nach dem Abitur in Neuss, und absolvierter Ausbildung in Dortmund und
Königsberg, trat er in die väterliche Landhandelsfirma ein.
Franz Leiber
galt als gütiger und hilfsbereiter Mensch, mit einer grundpositiven,
anpackenden Lebenseinstellung. Sowohl als Geschäftsmann als auch als Privatmann
und Familienmensch erwarb er sich höchstes Ansehen.
Er verstarb am
09. August 1988.
Franz Leiber
gründete am 6. März 1954 in Damme die „Bierhefeverarbeitungsgesellschaft Franz
Leiber & Co“. Damit verfolgte er die Idee, aus Bierhefe den damals noch
wenig erforschten Vitamin B-Komplex für die Tierhaltung und dessen „unbekannte
Wachstumsfaktoren“ nutzbar zu machen. Als Spross des traditionsreichen, 1798 gegründeten
Landhandelsbetriebs I.F. Leiber kam ihm sein enger Bezug zur Land- und
Ernährungswirtschaft zugute.
1989 wurde der
Hauptsitz des Unternehmens von Damme an den Produktionsstandort in Bramsche
verlegt. Hier entstand 1994 mit dem Hefeextraktionswerk ein neuer
Betriebszweig, in dem hochwertige Hefeextrakte entwickelt und produziert
wurden. 2010, 2014 und 2017 wurden dafür hochmoderne Sprühtrocknungsanlagen in
Engter in Betrieb genommen sowie in 2017 das neue Extraktionswerk in Engter.
Aktuell entsteht
der neue Hauptsitz der Leiber GmbH, der Leiber Campus, am Standort Engter. Hier
werden künftig die Geschäftsbereiche Lebensmittel, Life Science und
Tierernährung, die firmeneigene Forschung und Entwicklung sowie Verwaltung
unter einem Dach – in direkter Nachbarschaft zu den bestehenden
Produktionsanlagen, vereint.
Die
Beschilderung der Straße wird nach Herstellung durch die Stadt Bramsche
übernommen.
Die Benennung
wird wirksam mit dem Tage der Bekanntmachung in der örtlichen Presse.
Beschlussvorschlag:
Die von der
Firma Leiber GmbH geplante Zufahrtstraße zum Firmengelände
östlich der
Vördener Straße (Landesstraße 78) in der Gemarkung Engter, Flur 11, wird Franz-Leiber-Straße benannt.