Betreff
Ernennung der stellvertretenden Ortsbrandmeisterin der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Sögeln
Vorlage
WP 21-26/0125
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Sögeln am 05.01.2019 wurde Frau Jennifer Scott zur Ernennung als stellvertretende Ortsbrandmeisterin der Ortsfeuerwehr Sögeln gemäß § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.

 

Frau Scott wurde nach dem Ausscheiden des Amtsvorgängers zum 01.04.2019 und 01.04.2021 zunächst jeweils kommissarisch mit der Wahrnehmung der Funktion der stellvertretenden Ortsbrandmeisterin beauftragt, da pandemiebedingt eine für eine Ernennung erforderliche Absolvierung des „Gruppenführerlehrgangs Teil 2“ bei der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz zunächst nicht möglich war.

 

Zwischenzeitlich konnte Frau Scott an diesem Lehrgang teilnehmen, so dass die nach § 20 Abs. 3 des NBrandSchG erforderlichen Voraussetzungen von ihr erfüllt werden. 

 

Seitens des Herrn Stadtbrandmeisters Jörg Ludwigs und des Herrn Kreisbrandmeisters Cornelis van de Water bestehen gegen die Ernennung von Frau Scott zur stellvertretenden Ortsbrandmeisterin der Ortsfeuerwehr Sögeln keine Bedenken.

 

Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Stadt Bramsche über die Ernennung. Die Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche auf die Dauer von sechs Jahren zu berufen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, Frau Jennifer Scott zur stellvertretenden Ortsbrandmeisterin der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Sögeln, zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.