- erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 3 BauGB
- Bezugsvorlagen WP 16-21/0840 und WP 21-26/0095
Sachverhalt / Begründung:
Der Verwaltungsausschuss der
Stadt Bramsche hat in seiner Sitzung am 28.04.2022 beschlossen, den
Bebauungsplan Nr. 176 „Östlich zu den Dieven“ öffentlich auszulegen (siehe
Bezugsvorlage WP 21-26/0095). Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der
Zeit vom 11.05.2022 bis einschließlich 15.06.2022. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentliche Belange (TÖB) gem. § 4 Abs. 2 BauGB innerhalb der
vorgenannten Auslegungsfrist zur Stellungnahme aufgefordert.
Während
des Auslegungszeitraumes wurde hat sich gezeigt, dass in der Planzeichnung des
Bebauungsplanes Nr. 176 eine Zuordnungsfestsetzung hinzuzufügen ist, nach der
die Stadt für die Durchführung zugeordneter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
gemäß der §§ 135 a bis c BauGB Kostenerstattungsbeträge gemäß der nach § 135 c
BauGB erlassenen Satzung erhebt. Die Kosten der festgesetzten Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen werden für die Eingriffe erhoben, die auf den Grundstücken zu
erwarten sind, die im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 176 neu
überplanten werden und bisher nicht über eine Satzung baurechtlich abgesichert
sind.
Damit
die Kostenerstattungsbeträge für die festgesetzten Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen in einem Kostenbescheid rechtssicher gelten gemacht werden
können, wurde die Planzeichnung des Bebauungsplanes um eine entsprechende
Zuordnungsfestsetzung ergänzt. Da durch diese Ergänzung die Grundzüge der
Planung berührt werden, ist gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB eine erneute
öffentliche Auslegung erforderlich. Dabei soll bestimmt werden, dass
Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden
können. Gleichzeitig werden die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe
einer Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt.
Durch
die erneute Auslegung wird sich das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr.
176 „Östlich zu den Dieven“ zeitlich nicht verzögern. Eine erneute Auslegung
der 44. FNP-Änderung, die bislang im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr.
176 durchgeführt wurde, ist nicht erforderlich, sodass der vorgesehenen
Zeitrahmen für den Feststellungsbeschluss zur 42. FNP-Änderung nach Abwägung
der eingegangenen Stellungnahmen eingehalten wird. Nach Feststellungsbeschluss
wird die 42. FNP-Änderung beim Landkreis Osnabrück zur Genehmigung eingereicht.
Die Genehmigung durch den Landkreis wird erfahrungsgemäß drei Monate in
Anspruch nehmen. Da der
Bebauungsplan Nr. 176 erst nach Genehmigung der 42. FNP-Änderung durch
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses rechtskräftig wird, ist ein zeitlich
verzögerter Abschluss des Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 176
„Östlich zu den Dieven“ nicht zu erwarten.
Beschlussvorschlag:
1. Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 176 „Östlich zu den Dieven“ mit örtlichen
Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden
Fassung beschlossen.
1. Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 176
"Östlich zu den Dieven" mit örtlichen Bauvorschriften und der
Entwurf der Begrünung werden gem. § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut
verkürzt öffentlich ausgelegt. Die Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung
wird auf zwei Wochen beschränkt. Gem. § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB können
Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanes Nr. 176
abgegeben werden.
2. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6
Nr. 7 und § 1a BauGB wurden eine Umweltprüfung und eine spezielle Artenschutzprüfung
vorgenommen, wodurch die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen
ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.
3. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.
4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4
Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung
aufgefordert.