Betreff
Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 181 „Gewerbegebiet südöstlich Westerkappelner Straße"
Vorlage
WP 21-26/0104
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 31.03.2022 (Vorlage Nr. WP 21-26/0092) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 181 „Gewerbegebiet südöstlich Wester-kappelner Straße“ beschlossen.

Als Grund für die Einleitung des Planverfahrens wird auf die Begründung der o.g. Vorlage verwiesen.

 

Im Zuge des Planverfahrens ist eine genaue Bestandsaufnahme mit Dokumentation der Immissionssituation erforderlich. Ziel ist es, die Nutzungen im Plangebiet städtebaulich zu ordnen und planungsrechtlich zu sichern und zu einem ausgeglichenen Miteinander der unterschiedlichen Nutzungen zu kommen.

 

Zur Unterstützung der Planungsziele der Stadt ist der Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 181 „Gewerbegebiet südöstlich Westerkappelner Straße“ unbedingt sinnvoll.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, für den Geltungsbereich eine Veränderungssperre gem. § 14 Baugesetzbuch zu erlassen.

 

Der Entwurf der Satzung sowie der Geltungsbereich sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 181 „Gewerbegebiet südöstlich Westerkappelner Straße“ wird als Satzung beschlossen.

 

Die als Anlage beigefügte Satzung sowie die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches sind Bestandteil dieses Beschlusses.